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Private Krankenversicherung

Privat Versicherte

In der PKV gilt das Individualprinzip (Kapitaldeckungsverfahren). Dieses bedeutet, dass jedes Mitglied durch seine Beiträge Alterungsrückstellungen bildet und damit die gestiegenen Kosten für die Gesundheitsversorgung im Alter deckt. Diese können bei einem Versicherungswechsel mitgenommen bis zu einem bestimmten Wert mitgenommen werden. Das ermöglicht den Wechsel zwischen den privaten Anbietern. So ist auch in fortgeschrittenem Alter ein Wechsel innerhalb der privaten Anbieter möglich, ohne die Rückstellungen zu verlieren.


Um diese Altersrückstellungen individuell anzulegen, erhebt die PKV Prämien, die nicht wie in der GKV prozentual vom Einkommen abgerechnet werden, sondern eine fixe Summe darstellen. Diese bemisst sich aus Alter, Geschlecht, 'Gesundheitszustand' und -risiko, sowie den vereinbarten Leistungen.

Die PKV ist auch nicht für alle offen; nur bestimmte Personengruppen können sich hier versichern:

  • Selbstständige und Freiberufler
  • Arbeitnehmer, deren Einkommen drei Jahre in Folge die Pflichtversicherungsgrenze überschritten haben (Stand 2014: 53.550  Euro)
  • Beamte

In Familien ist generell jeder selbst versichert. D.h., dass Eltern für ihre Kinder eigene Beiträge zahlen. Ebenso wie Ehepartner über eine eigene Versicherung verfügen.

Leistungen und Beiträge in der PKV

Die Vorzüge einer privaten Versicherung liegen sicherlich in der Leistung und, vor allem für junge Leute, in den Kosten. Denn die Einstiegsprämien sind in der PKV meist deutlich geringer als in der GKV. Wenn sie die Versicherung über längere Zeiträume nicht in Anspruch nehmen, können sogar Beiträge zurückgezahlt werden. Im Alter kann sich das aber ändern. Dann steigen die Beiträge meist, Zuschläge werden verlangt, da die Kosten nicht mehr zu decken sind.

Grundsätzlich gilt auch, dass Extras extra kosten. D.h., dass besondere Leistungen der Versicherung auch entsprechend in die Prämie einfließen. Zum Beispiel Chefarztbehandlung oder Behandlung in Privatkliniken müssen vorher vereinbart werden und können die Beiträge beträchtlich erhöhen. Trotzdem bietet die private Versicherung schon in der Grundabsicherung erhebliche Vorteile gegenüber der gesetzlichen Versicherung. Freie Arzt- und Krankenhauswahl, die freie Verschreibung aller Arzneimittel und die weltweite Gültigkeit sind nur die wichtigsten Bespiele. Ebenso bietet das breite Leistungsspektrum der privaten Kassen einen Vorteil, denn dadurch können Leistungen individuell abgestimmt werden.

Die Entscheidung für eine private Absicherung ist jedoch eine Entscheidung auf Lebenszeit. Eine Rückkehr in die GKV ist nur noch in sehr seltenen Fällen möglich.

Basistarif

Seit 2009 sind alle Privaten Krankenversicherungen verpflichtet worden einen Basistarif anzubieten. Dieser ersetzt meist den Standardtarif der Versicherungen, unterliegt jedoch besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Zunächst darf er nicht höher sein als der Höchstbeitrag der GKV. Im Moment sind das 627,75 Euro im Monat.(Stand 2014)

Entscheidend ist, dass die Kassen Anträge auf Versicherung im Basistarif nicht ablehnen und keine Risikozuschläge o.ä. erheben dürfen. Die Leistungen im Basistarif müssen den Leistungskatalog der GKV umfassen. Bei sozialen Härten, wie Altersarmut oder Arbeitslosigkeit werden die Beiträge auf die Hälfte reduziert (sollte auch dies nicht ausreichen, übernehmen die Sozialämter die Zahlungen). Damit ist jedem ein Versicherungsschutz garantiert. Der Basistarif steht außerdem allen offen, d.h. privat Versicherte können in den Basistarif ihres Versicherungsunternehmens wechseln und behalten sich das Recht bei einer neuen Vertragsunterzeichnung vor, jederzeit wieder in den Basistarif wechseln zu dürfen.

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