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Künstlersozialkasse (KSK)
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- Was ist die Künstlersozialkasse?
- Wie funktioniert die Künstlersozialkasse?
- Welche Vorteile bringt die Künstlersozialkasse?
- Wie werden die Beiträge zur Sozialversicherung bemessen?
- Welche Vorausetzungen gibt es, um der Künstlersozialkasse beizutreten?
- Muss man Mitglied der Künstlersozialkasse werden?
- Wie hat ein Unternehmen, das Künstler und Publizisten beschäftigt, vorzugehen?
- Was passiert, wenn ein Unternehmen nicht in die KSK einzahlt?
Was ist die Künstlersozialkasse?
Die Künstlersozialkasse wurde 1982 eingeführt, um Künstler an der gesetzlichen Sozialversicherung teilhaben zu lassen. Per Definition sind diese nicht gesetzlich pflichtversichert. Ohne jegliche Versicherung müssen alle anfallenden Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte etc. selbst bezahlt werden. Das würde jedoch immense Kosten verursachen, die die wenigsten Künstler aufbringen könnten. Somit besteht die Gefahr einer Unterversorgung.
Wie funktioniert die Künstlersozialkasse?
Selbstständige zahlen für die Sozialversicherung einen vom Einkommen abhängigen Betrag an die Künstlersozialkasse (KSK). Diese erhöht den Betrag dann um die eingezahlte Summe und leitet den Gesamtbetrag an die Träger der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung weiter.
Die KSK finanziert ihre Zuschüsse aus zwei Quellen: 40 Prozent steuert der Bund bei, die restlichen 60 Prozent zahlen Unternehmen, die Leistungen von Selbstständigen nutzen. In Form der Künstlersozialabgabe.
Die Berufsgruppe eines "Künstlers" ist recht weit gefasst und schließt unter anderem bspw. Publizisten und Webdesigner ein. So müssen neben Museen, Konzertveranstaltern und Presseagenturen auch Industrienunternehmen, die regelmäßige einen Journalisten beschäftigen, eine Künstlersozialabgabe zahlen.
Die Künstlersozialkasse ist keine Versicherung. Sie meldet den Künstler lediglich bei den Trägern der Sozialversicherung an und führt die Beiträge dorthin ab. Künstler sind deshalb nicht bei, sondern über die Künstlersozialkasse versichert. Der Künstler kann sich somit seine Krankenkasse selbst aussuchen und muss seinen Leistungsanspruch (z.B. Zahnersatz) direkt bei dem Leistungsträger geltend machen und nicht bei der Künstlersozialkasse.
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