<< Themensammlung Künstlersozialkasse
Vorteile der Künstlersozialkasse
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- Was ist die Künstlersozialkasse?
- Wie funktioniert die Künstlersozialkasse?
- Welche Vorteile bringt die Künstlersozialkasse?
- Wie werden die Beiträge zur Sozialversicherung bemessen?
- Welche Vorausetzungen gibt es, um der Künstlersozialkasse beizutreten?
- Muss man Mitglied der Künstlersozialkasse werden?
- Wie hat ein Unternehmen, das Künstler und Publizisten beschäftigt, vorzugehen?
- Was passiert, wenn ein Unternehmen nicht in die KSK einzahlt?
Welche Vorteile bringt die Künstlersozialkasse?
Über die Künstlersozialkasse sind die Künstler pflichtversichert, was den Vorteil der einkommensabhängigen Beitragshöhe hat. Wer wenig verdient, zahlt also nur geringe Beiträge. Zugleich ist man aber für den Notfall abgesichert und kann den vollen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen.
Durch die Rentenversicherung bildet man Rücklagen für spätere Jahre. Ohne die Rentenversicherung müsste die Altersvorsorge privat gesichert werden. Bei einem geringen Einkommen können aber nur geringe Ersparnisse gebildet werden, die keine umfassende Versorgung gewährleisten.
Wie werden die Beiträge zur Sozialversicherung bemessen?
Zur Feststellung der Beitragshöhe muss der Künstler sein voraussichtliches Jahrseinkommen schätzen und der Künstlersozialkasse mitteilen. Da diese Schätzung in den wenigsten Fällen präzise möglich ist, können aber auch Korrekturmeldungen erfolgen, so dass die Beitragshöhe an die aktuelle Einkommenssituation angepasst wird.
Der Beitragssatz in der Künstlersozialkasse entspricht den Beiträgen der Renten- und Krankenversicherung.
Die Versicherungspflicht beginnt mit der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Wenn man zum Zeitpunkt der Meldung (Eingang der Anmeldeunterlagen) schon selbstständig erwerbstätig ist, so beginnt die Versicherungspflicht frühestens mit dem Tag der Meldung bei der KSK.
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