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Rürup-Rente

Was ist die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente wird seit 2005 angeboten und in der Ansparphase vom Finanzamt privilegiert. Entwickelt wurde die Rürup-Rente von ihrem Namensgeber Bert Rürup, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Technischen Universität Darmstadt. 

Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine staatlich subventionierte, private Rente, die der Altersvorsorge dienen soll. Sie ist der gesetzlichen Rentenversicherung nachempfunden.

Die Rürup-Rente kann, ebenso wie die gesetzliche Rentenversicherung, nur verrentet werden, es besteht kein Kapitalwahlrecht. Das bedeutet, der angesparte Betrag kann nicht auf einmal, sondern nur in Form einer Rente ausbezahlt werden. 

Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige und Gutverdienende mit hoher Steuerbelastung interessant, da die Beitragsleistungen in großem Umfang als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

Die Kapitallebensversicherung ist generell steuerpflichtig und der Garantiezins beträgt für Abschlüsse seit 2017 nur noch 0,9%. Hier bietet die Rürup-Rente Vorteile, da sich die Beiträge von Jahr zu Jahr mehr als Sonderausgaben absetzen lassen. In der Ansparphase werden Abgaben gespart, während die Steuerpflicht in den Ruhestand verlegt wird. Gerade für Freiberufler und Unternehmer ist dies ein Grund, sich für die Rürup-Rente zu entscheiden. Die Abgeltungssteuer spielt dabei keine Rolle.

Förderung der Rürup-Rente

Die Beiträge zur Rürup-Rente können - zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen oder berufsständischen Altersvorsorge - seit 2005 als Sonderabgaben anteilig steuerlich geltend gemacht werden. 2005 lag der anrechenbare Anteil bei 60 Prozent, bis zum Jahr 2025 steigt dieser Anteil jährlich jeweils um 2 Prozentpunkte an. Der absetzbare Höchstbetrag liegt bei 20.000 Euro (für gemeinsam veranlagte Ehepaare bei 40.000 Euro).

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