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Steuerauswirkungen der Rürup-Rente
Auswirkungen auf die Steuer
Mit der Rürup-Rente können Selbstständige ihr steuerpflichtige Einkommen deutlich senken. Den durch das Alterseinkünftegesetz neu eingeführten Höchstbetrag für Versorgungsaufwendungen von 20.000 Euro gibt es zusätzlich zum Sonderausgabenabzug für die übrigen Versicherungen. Mit einer früh abgeschlossenen privaten Rentenversicherung kann also das steuerpflichtige Einkommen langfristig gesenkt werden und Kapital aufgebaut werden.
Kommen Zusatzeinkünfte wie Miteinnahmen hinzu, steigt die Progression schnell, so dass diese Einkünfte von der Steuer auf die Rente belastet werden können. Generell ist die Steuerlast im Alter geringer, so dass sich insbesondere die Sonderausgaben bemerkbar machen, und weniger die spätere Besteuerung der Rente.
Von der privaten Altervorsorge profitieren insbesondere Ruheständler oder Personen, die kurz vor dem 60. Geburtstag stehen. In diesem Fall werden die Auszahlungsbeträge noch nicht voll ständig als Einnahmen erfasst – und das bleibt das Leben lang so.
Maßgebend ist das Alter im ersten Bezugsjahr. Die Rürup-Rente darf erst ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. Daher erreichen nur ältere Personen einen steuerlich reduzierten Ansatz. Um als über fünfzigjähriger noch eine ausreichende Rente erhalten zu können, müssen hohe Beiträge eingezahlt werden. Auch eine Einmalzahlung für eine Sofort-Rente ist möglich. Die Erträge müssen nur moderat versteuert werden.
Wird ein Vertrag gemeinsam mit dem Ehepartner abgeschlossen, so kann über eine Einmalzahlung eine erhebliche Steuererleichterung erzielt werden.
Lohnt sich die Rürup-Rente für Arbeitnehmer?
Für Arbeitnehmer stellt die Rürup-Rente keine sinnvolle Alternative dar, da diese den Höchstbetrag (derzeit jährlich 20.000 Euro bei Ledigen und 40.000 Euro bei Verheirateten) um den Gesamtbetrag zur allgemeinen Rentenversicherung kürzen müssen. Auch für Personen, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, aber eine betriebliche Altersversorgung haben, lohnt sich Rürup nicht.
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