Versicherungen absetzen und Steuern sparen
Versicherungen sind wichtig, um für den Notfall vorzusorgen, doch die Kosten dafür können eine beachtliche Höhe erreichen. Viele Versicherungen werden jedoch vom Fiskus als Vorsorgeaufwendungen anerkannt und können steuerlich abgesetzt werden. Was viele gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer nicht wissen: Auch die Krankenversicherung kann steuerlich abgesetzt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
Krankenkassenbeiträge von der Steuer absetzen
Seitdem das Bürgerentlastungsgesetz 2010 in Kraft getreten ist, gelten für privat und gesetzlich Krankenversicherte gleiche Bedingungen. So können auch gesetzlich Krankenversicherte ihre Krankenversicherung steuerlich absetzen, wenn es sich um Aufwendungen der Basiskrankenversicherung handelt. Der jährliche Höchstbetrag für die Vorsorgeaufwendungen darf nicht überschritten werden. Er liegt für Arbeitnehmer und Beamte bei 1.900 Euro. Selbstständige können pro Jahr einen Höchstbetrag von 2.800 Euro ausschöpfen. Sind die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung nur gering, können zusätzlich Beiträge aus der Arbeitslosen-, Haftpflicht- oder Unfallversicherung geltend gemacht werden.
Was bei der Krankenversicherung zu beachten ist
Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung gelten in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen und können abgesetzt werden.
Als weitere Vorsorgeaufwendungen gelten
- Arbeitslosenversicherung
- Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung liegen einheitlich bei 14,6 Prozent. Darüber hinaus können die Krankenkassen individuelle Zusatzbeiträge erheben, die im Schnitt bei 1,1 Prozent liegen. Dieser Zusatzbeitrag muss von den Versicherten allein getragen werden und ist nicht steuerlich absetzbar.
Viele Krankenkassen bieten Programme für Versicherte an, um eine gesunde Lebensweise mit Prämien oder Boni zu belohnen. Solche Leistungen müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden und wirken sich daher nicht auf die Steuern aus. Einige Krankenkassen erwirtschaften jedoch Überschüsse und zahlen Dividenden an die Versicherten aus. Diese Dividenden müssen in der Steuererklärung angegeben werden und mindern die Sonderausgaben.
Altersvorsorge und Steuererklärung
Zu den Sonderausgaben, die in der Steuererklärung angegeben werden können, gehören auch die Aufwendungen für die Altersvorsorge. Allerdings müssen Versicherte auch hier einige Regelungen beachten. Konkret geht es um die Rürup-Rente, die Steuervorteile bietet und daher für Selbstständige und Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen geeignet ist. Eine staatliche Förderung, so wie bei der Riester-Rente, gibt es für die Rürup-Rente nicht. Für die Versicherten gilt eine Maximalgrenze, die 2020 für Ledige bei 25.046 Euro und für Ehepaare bei 50.092 Euro lag. Von dieser Maximalgrenze können für 2020 nur 90 Prozent steuerlich abgesetzt werden. Bis 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich um zwei Prozentpunkte. Private Rentenversicherungen als Kapitalprodukte und Kapitallebensversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, gelten nicht als Sonderausgaben.
Sonderfall Riester-Rente
Die Riester-Rente ist ein Sonderfall und kann mit maximal 2.100 Euro jährlich von den Steuern abgesetzt werden. Die Ausgaben für die Riester-Rente werden in der Anlage AV zur Steuererklärung angegeben. Der Anbieter der Riester-Versicherung stellt jeweils zum Jahresbeginn eine Bescheinigung für die Versicherten aus. Die Daten aus dieser Bescheinigung werden in die Anlage AV eingetragen.
Weitere Versicherungen, die steuerlich absetzbar sind
Es gibt noch weitere Versicherungen, die steuerlich absetzbar sind. Allerdings gilt auch hier, dass der Gesamtbetrag pro Jahr für die Sonderausgaben 1.900 Euro für Arbeitnehmer und Beamte oder 2.800 Euro für Selbstständige nicht überschreiten darf. Es ist also nur für diejenigen, die nur geringe Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, möglich, die Beiträge steuerlich abzusetzen. Beiträge zur Krankenzusatzversicherung, beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung, oder für eine Krankentagegeldversicherung gehören dazu.
Absetzbar sind auch Beiträge für die Risikolebensversicherung, die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Haftpflichtversicherung oder die Pflegezusatzversicherung.
Versicherungen als Werbungskosten
Zusätzlich zu den Sonderausgaben können Versicherungen als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. Bei jedem, der eine Steuererklärung abgibt, berücksichtigt das Finanzamt automatisch einen Betrag von 1.000 Euro als Werbungskosten. Für Versicherungsbeiträge, die diesen Betrag überschreiten, müssen die entsprechenden Nachweise in der Steuererklärung beigefügt werden. Als Werbungskosten gelten Versicherungen, die berufliche Risiken abdecken und konkret mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen. Das kann eine Berufsrechtsschutzversicherung, eine Unfallversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung, anteilig für den Bereich Arbeit, sein. Versicherungen, die nicht steuerlich abgesetzt werden können Neben privaten Rentenversicherungen als Kapitalprodukte und Kapitallebensversicherungen, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, können Privat-, Miet- und Verkehrsrechtsschutzversicherungen, Hausratversicherungen und Kfz-Kaskoversicherungen nicht steuerlich abgesetzt werden.
Versicherungen absetzen und Steuern sparen
Versicherungen sind wichtig, um für den Notfall vorzusorgen, doch die Kosten dafür können eine beachtliche Höhe erreichen. Viele Versicherungen werden jedoch vom Fiskus als Vorsorgeaufwendungen anerkannt und können steuerlich abgesetzt werden. Was viele gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer nicht wissen: Auch die Krankenversicherung kann steuerlich abgesetzt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
Versicherungen, die nicht steuerlich abgesetzt werden können
Neben privaten Rentenversicherungen als Kapitalprodukte und Kapitallebensversicherungen, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, können Privat-, Miet- und Verkehrsrechtsschutzversicherungen, Hausratversicherungen und Kfz-Kaskoversicherungen nicht steuerlich abgesetzt werden.