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Lebens- und Rentenversicherungen

Altersorsorge

In der ersten Zeit der Selbstständigkeit werden Sie sich nicht mit dem umfassenden Thema Altersvorsorge beschäftigen wollen oder können. Setzen Sie sich daher einen Termin, ab wann Sie sich mit dem Thema beschäftigen wollen, zum Beispiel nach Abschluss des ersten Geschäftsjahres. Bis dahin wissen Sie auch, ob die Selbstständigkeit wirklich der richtige Weg für Sie ist und Ihre Idee sich umsetzen ließ. Konzentrieren Sie sich zunächst auf die wichtigsten Versicherungen.

Lebensversicherung

Lebensversicherungen legen unterschiedliche Schwerpunkte: Eine Kapitallebensversicherung zahlt beim Tod der versicherten Person eine vereinbarte Summe an die Bezugsberechtigten. Eine Risikolebensversicherung dient der eigenen Altersvorsorge. Stirbt der Versicherte vor dem vereinbarten Fälligkeitstermin, so erhalten seine Angehörigen die Leistungen. Es sind jedoch auch Varianten möglich. Denn die Anforderungen an eine Lebensversicherung ändern sich mit der Zeit. So kann zu Beginn der Beitragszahlung den Schwerpunkt auf den Risikoschutz, später aber auf die Kapitalbildung gelegt werden.

Bei einer Rentenversicherung zahlt der Versicherte regelmäßig einen bestimmten Betrag ein, um im Alter eine lebenslange Rente zu erhalten.

Als Zusatzversicherung wird häufig auch ein Berufsunfähigkeitsschutz abgeschlossen. Auch die Angehörigen können über einen Hinterbliebenenschutz oder die Rentengarantiezeit finanziell absichert werden.

Anfangs können die monatlichen Beiträge für Lebensversicherungen für Gründer ein Problem darstellen. Dennoch sollten bestehende Versicherungen keinesfalls Gekündigt werden! Ansonsten können steuerliche Vorteile sowie Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz verloren gehen. Sollten Sie das Geld tatsächlich nicht aufbringen können. können Sie Lebensversicherungen vorübergehend beitragsfrei stellen. Auch kann der Schutz für eine bestimmte Zeit reduziert werden und es kann auf die dynamische Erhöhung im laufenden Jahr verzichtet oder die Zahlungsweise verändert werden.

Riester- und Rürup-Rente

Sollten Sie bereits eine Riester-Rente abgeschlossen haben, sind Sie als Existenzgründer nur dann weiterhin unmittelbar förderberechtigt, wenn Sie zu der Gruppe der in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten gehören. Sind Sie hingegen nicht, auch nicht über Ihren Ehepartner mittelbar,  förderberechtigt, sollten Sie den Vertrag beitragsfrei stellen lassen. Das gilt auch für in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Selbstständige. Sie bekommen dann zu Rentenbeginn die Riester-Rente evtl. in einer Summe ausgezahlt, da Sie vermutlich noch unter die Sonderregelung zu Kleinbetragsrenten fallen. Wer den Vertrag kündigt, muss alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Auch kann man nicht sicher sein, nicht doch irgendwann wieder als Angestellter zu arbeiten. Daher ist es sicherer, den Vertrag nicht zu kündigen.

Die Rürup-Rente steht anders als die Riester-Rente auch allen Selbstständigen und Freiberuflern offen.

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