Franchise-Geber
Vorvertragliche Haftung des Franchise-Gebers
Es ist inzwischen allgemein anerkannt, dass einen Franchise-Geber vor Unterzeichnung des Franchise-Vertrages umfangreiche Aufklärungs-, Unterrichtungs- und Informationspflichten treffen, die in ihrer Reichweite mit dem Recht des Unternehmenskaufs vergleichbar sind.
Rechtliche Anforderungen an die Gestaltung von Handbüchern
Grundsätzlich stellt das Franchise- und Betriebshandbuch lediglich die Bedienungsanleitung für ein Unternehmen dar. Es enthält zum einen verpflichtende Festlegungen und zum anderen oftmals auch meist unverbindliche Empfehlungen.
Die Marke zählt zu den gewerblichen Schutzrechten und gewinnt vor dem Hintergrund der Globalisierung eine besondere Bedeutung auch über den nationalen Grenzen hinaus.
Nach heftigen politischen Kontroversen ist das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) am 18.08.2006 in Kraft getreten. Das AGG, das dem Schutz vor Benachteiligungen in bestimmten Bereichen im Arbeitsleben und im Zivilrechtsverkehr dient, war und ist berechtigter Kritik ausgesetzt. Doch trotz allem Jammerns ob des Erlasses dieses Gesetzes, die Praxis muss mit dem AGG in seiner jetzigen Form leben.
Endlich hat der beauftragte Rechtsanwalt den bereits mehrfach überarbeiteten Entwurf des Franchisevertrags fertig gestellt, da sind schon wieder Änderungen erforderlich bzw. werden von potentiellen Franchisenehmern verlangt.
Expansion von Franchise-Systemen ins Ausland
Hat sich ein Franchise-System erfolgreich in Deutschland behauptet, stellt sich über kurz oder lang die Frage nach einer Expansion ins Ausland.
Problematik der Weiterleitung von Einkaufsvorteilen
Die Frage, ob Franchisen-Nehmer einen gesetzlichen Anspruch auf die Auskehr sog. Einkaufsvorteile zuzugestehen ist, war bereits mehrfach Gegenstand von Verfahren vor dem BGH.