Wie definiert sich Franchise?

Beim Franchise-System „vermietet“ ein Franchise-Geber seine Geschäftsidee inklusive Name, Marke, Know-How und Marketing. Der Deutsche Franchise Verband e.V. definiert Franchise wie folgt:

"Franchising ist ein vertikal-kooperativ organisiertes Absatzsystem rechtlich selbstständiger Unternehmer auf der Basis eines vertraglichen Dauerschuldverhältnisses. Dieses System tritt auf dem Markt einheitlich auf und wird geprägt durch das arbeitsteilige Leistungsprogramm der Systempartner sowie durch ein Weisungs- und Kontrollsystems zur Sicherstellung eines systemkonformen Verhaltens.

Das Leistungsprogramm des Franchise-Gebers besteht aus einem Beschaffungs-, Absatz- und Organisationskonzept, dem Nutzungsrecht an Schutzrechten, der Ausbildung des Franchise-Nehmers und der Verpflichtung des Franchise-Gebers, den Franchise-Nehmer laufend und aktiv zu unterstützen und das Konzept ständig weiterzuentwickeln. Der Franchise-Nehmer ist im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig; er hat das Recht und die Pflicht, das Franchise-Paket gegen Entgelt zu nutzen. Als Leistungsbeitrag liefert er Arbeit, Kapital und Information.“

Was ist "Franchising"?

Franchising ist eine moderne Vertriebsform für Waren, Dienstleistungen und Technologien, die auf einer engen und meist längerfristigen Zusammenarbeit zwischen mehreren rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen (einem Franchise-Geber und mehreren Franchise-Nehmern) beruht. In Deutschland gehören insbesondere Fastfood-Ketten wie McDonald's oder Heimwerkermärkte wie OBI zu den bekanntesten Franchise-Systemen. Kennzeichnend ist die Übernahme des vom Franchise-Geber entwickelten Know-hows durch die Franchise-Nehmer und ein einheitliches Auftreten aller Franchise-Betriebe (Franchise-Outlets) nach außen.

Mit dem Begriff Franchising bezeichnet man in rechtlicher Hinsicht ein Dauerschuldverhältnis, Kraft dessen der Franchise-Geber seinem selbständigen Partner, dem Franchise-Nehmer, gegen Entgelt das Recht einräumt, bestimmte Waren oder Dienstleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu vertreiben und dabei unter Beachtung des Organisations- und Werbekonzeptes des Franchise-Gebers dessen Namen, das Warenzeichen oder andere Schutzrechte sowie dessen gewerbliche oder technische Erfahrungen zu nutzen. Der Franchise-Geber schuldet Partner - neben der Schulung im Vertriebssystem - Rat und Beistand, hat aber auch das Recht, den Franchise-Nehmer bei der Ausführung des Systems zu kontrollieren und bei der Kontrolle festgestellte Mängel in der Einhaltung der geschäftlichen Konzeption durch Weisungen zu beseitigen.

Typen von Franchisen

1. Grundtypen von Franchisen

In den vergangenen Jahren haben sich mehrere Franchise-Typen herauskristallisiert, die sich folgend untergliedern lassen:

a. Vertriebsfranchising

In einem Geschäft, das den Namen des Franchise-Gebers trägt, verkauft der Franchise-Nehmer bestimmte Waren (z.B. ein Baumarkt).


b. Produktfranchising
Der Franchise-Nehmer stellt nach Anweisung des Franchise-Gebers eine bestimmte Ware selbst her und verkauft diese unter dessen Warenzeichen (z.B. ein Getränkeabfüllbetrieb).

c. Dienstleistungsfranchising
Der Franchise-Nehmer bietet Dienstleistungen unter den Geschäftsbeziehungen des Franchise-Gebers an und verpflichtet sich, bestimmte Richtlinien und Vorgaben einzuhalten (z.B. Restaurantkette).

2. Spezielle Franchisen

a. Master-Franchise
Beim sog. Master-Franchise bekommt bzw. kauft man die Lizenz eines ausländischen Franchise-Unternehmens, das sich auf dem deutschen Markt etablieren will. Man tritt nun als Franchise-Geber in einer bestimmten Region bzw. in einem bestimmten Land auf und vergibt Lizenzen an Franchise-Nehmer.

b. Mehrfach-Franchise
Beim Mehrfach-Franchise werden mehrere Franchisen an einen Franchise-Nehmer vergeben. Diese Form des Franchise birgt die Gefahr, dass es regional zu einer Machtkonzentration bei einem regionalen Franchise-Nehmer kommt.

c. Franchise-Nehmer in mehreren Franchise-Systemen

Bei dieser Form ist ein Franchise-Nehmer in mehreren Franchise-Systemen Franchise-Nehmer. Diese Form gibt es vor allem in Frankreich, aber auch dort ist sie selten anzutreffen.

d. Area Development Agreements (Gebietsentwicklungsverträge)
Mit dem Abschluss eines Gebietsentwicklungsvertrages wird ein selbstständiger Unternehmer (Developer) mit der Entwicklung eines festgelegten Gebietes betraut. Der Developer kann in dieser Region eine festgelegte Anzahl eigener Betriebe aufbauen, für die dann jeweils ein Franchisevertrag mit dem Franchise-Geber abgeschlossen wird. Diese Form der Gebietsentwicklung kommt aus den USA und ist in Deutschland noch relativ unbekannt.

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