Absatzförderungspflicht
Die Absatzförderungspflicht zählt zu den Hauptpflichten des Franchise-Nehmers, es gehört zu den vertragsimmanenten Pflichten und muß nicht ausdrücklich im Franchise-Vertrag erwähnt werden. Der Franchise-Nehmer ist verpflichtet, den Absatz von Waren/ Dienstleistungen nach Kräften zu fördern. Solche Pflichten gibt es in vergleichbarer Form im gesamten Vertriebsrecht.