Änderungsvorbehalt
Als Änderungsvorbehalt bezeichnet man eine Vertragsklausel in einem Franchisevertrag, welche die Rechtsfolgen von Systemänderungen regelt. Franchise-Geber sind dazu verpflichtet, das Marketingkonzept ständig weiterzuentwickeln und gegebenenfalls an veränderte Marktgegebenheiten anzupassen. Gleichzeitig sind Franchise-Nehmer dazu verpflichtet, die System-Betriebe an veränderte Marktgegebenheiten anzupassen. Diesem Ziel dient der Änderungsvorbehalt. Teilweise findet man Änderungsvorbehalte auch in Franchise- und Betriebshandbüchern.