AGB-Recht
Als AGB-Recht bezeichnet man das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen, das heute in den §§ 305ff. Bürgerliches Gesetzbuch geregelt ist. Bis zum 1. Januar 2002 war es geregelt im Gesetz zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ziel des AGB-Rechts ist es, den Vertragspartner eines Unternehmens, das die allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet, vor Übervorteilung zu schützen. Die Regelungen des AGB-Rechts finden im Regelfall auch auf Franchise-Verträge Anwendung, da sie auch für Formularverträge gelten. Wenn ein Franchise-Nehmer unangemessene Benachteiligung erfährt, kann sich aus dem AGB-Recht die Unwirksamkeit einzelner Vertragsklauseln ergeben.