Alleinbezugspflichtung
Unter einer Alleinbezugsverpflichtung versteht man eine Regelung im Franchisevertrag, wonach ein Franchisenehmer seine Waren ausschließlich beim Franchisegeber beziehen darf.
Bei einer solchen Regelung ist der Franchisegeber im Gegenzug verpflichtet, die Belieferung des Franchisenehmers sicherzustellen.