Dauerschuldverhältnis
Franchise-Nehmern stehen gegenüber Franchise-Gebern in einem Dauerschuldverhältnis aufgrund der Erteilung von Nutzungsrechten am Geschäftskonzept. Da die Rechte und Pflichten der Vertragspartner (Franchise-Nehmer und -Geber) auf Dauer nicht in einmaliger Leistung erbracht werden, spricht man von einem Dauerschuldverhältnis.