Erstausstattung
Viele Franchise-Verträge enthalten eine Kaufverpflichtung. Der Franchise-Nehmer ist dann verpflichtet, bei Beginn des Vertragsverhältnisses oder vor der Eröffnung des Betriebes eine Erstausstattung zu erwerben. Zusammensetzung und Inhalt der Erstausstattung sind abhängig vom jeweiligen Franchise-Konzept und können sehr unterschiedlich sein, manchmal umfasst sie nur Briefbögen, Visitenkarten o.ä., manchmal Maschinen, Einrichtungsgegenstände oder ein vollständiges Warenlager.