EU-Gruppenfreistellungs- verordnung
Die EU-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) wurde 1999 von der Europäischen Kommission erlassen. Diese erlaubt bestimmte Gruppen von vertikalen Vereinbarungen, die ansonsten nach europäischem Kartellrecht verboten wären.
Dabei ersetzt sie die EG-Gruppenfreistellungsverordnung, welche 1988 in Kraft trat und deren Erlass die Geburt des europäischen Franchise-Rechts darstellte. Die neue EU-Gruppenfreistellungsverordnung ist seit dem 1. Januar 2000 in Kraft und läuft bis zum 31. Mai 2010.