Formularvertrag
Formularverträge sind Vertragswerke, die von einem Vertragspartner einseitig gestellt werden und für eine Mehrzahl von Vertragsabschlüssen vorgesehen sind. Der Begriff entstammt dem AGB-Recht. Formularverträge sind gewissen Inhaltsbeschränkungen unterworfen: Der andere Vertragspartner, der auf das Formular keinen Einfluß hat, darf nicht unangemessen benachteiligt werden.
Franchise-Verträge sind stets Formularverträge, weil Franchise-Geber im Regelfall mehr als nur einen einzigen Franchise-Nehmer gewinnen möchten. Vertragsklauseln in Franchiseverträgen, die eine unangemessene Benachteiligung beinhalten, können unwirksam sein. Die Unwirksamkeit bezieht sich dann aber nicht auf den gesamten Franchise-Vertrag, sondern nur auf die entsprechenden Vertragsklauseln.