Franchise-Gebühr
Die meisten Franchise-Verträge sehen eine Franchise-Gebühr vor, d.h. ein laufendes Entgelt, das der Franchise-Nehmer an den Franchise-Geber entrichtet. Die Vertragsgestaltungen in diesem Punkt weichen meist sehr stark voneinander ab. Meistens ist die Franchise-Gebühr monatlich zu entrichten, die Höhe ist abhängig von den Umsatzerfolgen des Franchise-Nehmers. Üblich ist ein Umfang zwischen 2% und 12% vom monatlichen Nettoumsatz des Franchise-Nehmers, es sind auch höhere Prozentsätze denkbar. Manche Systeme sehen eine starre Franchise-Gebühr vor, die nicht vom konkreten Umsatzerfolg abhängig ist. In Fällen, in denen kein Prozentsatz vereinbart worden ist, ist auch eine Mindestgebühr zulässig, die auch dann bezahlt werden muß, wenn im betreffenden Monat kein Umsatz erwirtschaftet wurde.
Die Franchise-Gebühren dienen im Regelfall der Bezahlung der laufenden Leistungen des Franchise-Gebers, also z.B. von Unterstützungs-, Beratungs- und Informationsleistungen. Es richtet sich immer nach dem Wert der Leistungen des Franchise-Gebers, in welcher Höhe Franchise-Gebühren als angemessen betrachtet werden können.
Siehe auch Angemessenheit der Gebühren.