Franchisevertrag
Der Franchise-Vertrag ist bislang im deutschen Recht nicht ausdrücklich geregelt. Daher gibt es bisher keinen Mustervertrag der als Vorlage dienen könnte, jeder Vertrag muss individuell an das jeweilige Franchise-System angepasst werden.
Grundsätzlich regelt der Franchise-Vertrag alle Rechte und Pflichten der Systempartner. Er ist deshalb vor der Unterzeichnung genauestens zu prüfen. Falls notwendig sollte er auch zur Prüfung einem Rechtsanwalt vorgelegt werden.
Im Vertrag müssen alle Rechte und Pflichten der Systempartner eindeutig definiert sein. Es dürfen keine Fragen unbeantwortet bleiben. Zudem sollten auch Nebenabreden, die unter dem Einverständnis beider Parteien getroffen wurden, schriftlich im Franchise-Vertrag festgehalten werden.
Der Vertrag sollte eine Mindestlaufzeiten von fünf Jahren nicht unterschreiten und eine Option auf Verlängerung der Zusammenarbeit enthalten.