Joint venture
Joint ventures sind oft grenzüberschreitende Gemeinschaftsunternehmen, bei denen zwei oder mehr Partner vertraglich die Zusammenarbeit beschließen und die Kapitalbeteiligungen sowie sonstige Modalitäten des Joint ventures festlegen. Dabei sollte mindestens einer der Partner einen Sitz im Gründerland des Gemeinschaftsunternehmens haben. Joint ventures können auf Dauer oder für zeitlich begrenzte Vorhaben eingerichtet werden. Dabei werden Joint ventures ins Besondere zur Erschließung neuer Märkte und zur Entwicklung neuer Technologien gegründet, die ansonsten nicht finanzierbar wären. Des Weiteren erlauben einige Länder wie zum Beispiel China nicht die Gründung von reinen Tochtergesellschaften ausländischer Firmen. Dadurch sind Joint ventures in solchen Ländern die einzige Möglichkeit, auf dem jeweiligen Markt Fuß zu fassen.