Laufende Franchise-Gebühr
Wird im Gegensatz zur Einstiegsgebühr regelmäßig (meist monatlich) vom Franchise-Nehmer an den Franchise-Geber entrichtet, dies während der gesamten Dauer der Franchise-Partnerschaft. Wird entweder pauschal erhoben oder prozentual vom Umsatz berechnet (abhängig von der Branche: Dienstleistung 5-15%, Produktions-Franchise-System 2-5%, Vertriebs-Franchise-System 0-6%). Diese laufende Gebühr stellt einen Gegenleistung dar für die Dienstleistungen des Franchise-Gebers (Betreuung und Beratung der Franchise-Nehmer, laufende Produkt-/Dienstleistungs-Innovation, Erarbeitung und ständige Aktualisierung des Franchise-Handbuches, Weiterbildung der Franchise-Nehmer und ihrer Mitarbeiter, Controlling, System-Entwicklung und Benchmarking.