Ratenlieferungsvertrag
Ein Franchise-Vertrag kann als Ratenlieferungsvertrag im Sinne des Verbraucherkreditsrechts anzusehen sein, wenn er eine Warenabnahmeverpflichtung des Franchise-Nehmers enthält. Weiteres siehe Verbraucherkreditrecht.
Ein Franchise-Vertrag kann als Ratenlieferungsvertrag im Sinne des Verbraucherkreditsrechts anzusehen sein, wenn er eine Warenabnahmeverpflichtung des Franchise-Nehmers enthält. Weiteres siehe Verbraucherkreditrecht.