Rechenschaftsbericht
Einen Rechenschaftsbericht muss jede KAG - gesetzlich verpflichtet - über jeden ihrer Fonds jährlich und spätestens drei Monate nach Abschluss des Fondsgeschäftsjahres zur Information der Anleger veröffentlichen. Dieser enthält zum Berichtsstichtag die Vermögensaufstellung, die Aufwands- und Ertragsrechnung etc. Die KAG muss zusätzlich einen Halbjahresbericht erstellen.