Rechenschaftsbericht

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Einen Rechenschaftsbericht muss jede KAG - gesetzlich verpflichtet - über jeden ihrer Fonds jährlich und spätestens drei Monate nach Abschluss des Fondsgeschäftsjahres zur Information der Anleger veröffentlichen. Dieser enthält zum Berichtsstichtag die Vermögensaufstellung, die Aufwands- und Ertragsrechnung etc. Die KAG muss zusätzlich einen Halbjahresbericht erstellen.


zurück zur Übersicht >

Sie wollen ein Angebot oder die gratis Teststellung für die Unterweisung?

88 E-Learnings zu den Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt