Rechtsform
Rechtsformen lassen sich zivil- und handelsrechtlich in Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Einzelunternehmen oder Personengesellschaften unterteilen. Von der Wahl der Rechtsform hängen die Eigentumsverhältnisse, die Entscheidungsfindung und die Risikoverteilung eines Unternehmens ab und sie wird im Firmennamen der Unternehmung ausgedrückt. Sie hat unter anderem Informationscharakter für diejenigen, die mit dem entsprechenden Unternehmen eine Geschäftsverbindung aufbauen wollen.