Regionales Master-Franchising
Unter dem regionalen Master-Franchising versteht man den Abschluss von Master-Franchiseverträgen für einzelne Regionen.
Der Franchisenehmer ist hier vertraglich verpflichtet, in dieser Region eine regionale Systemzentrale zu errichten und selbst Franchisenehmer zu akquirieren, mit denen er dann Franchiseverträge für Standorte in der betreffenden Region abschließt.