Scheinselbständigkeit

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Scheinselbständigkeit ist ein sozialversicherungsrechtliches Kriterium. In extremen Ausnahmefällen kann sich auch heute noch die Frage stellen, ob ein Franchise-Nehmer ausnahmsweise als Beschäftigter im Sinne des Sozialversicherungsrechts angesehen werden kann. Ist dies der Fall, müssen Sozialversicherungsbeiträge nachentrichtet werden. Hiervon ist in erster Linie der Franchise-Geber betroffen, der Franchise-Nehmer kann nur für einen kurzen Zeitraum rückwirkend in Anspruch genommen werden. Selbst bei Vorliegen eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses kann also der Franchise-Nehmer nicht als echter Arbeitnehmer angesehen werden. Sozialversicherungsrecht darf nicht mit Arbeitsrecht verwechselt werden. Es sind absolute Ausnahmefälle, in denen Franchising für Umgehungskonstruktionen missbraucht wird. Im Hinblick auf das Problem der fehlenden Selbständigkeit seitens des Franchise-Nehmers besteht bei den meisten Franchisesystemen keinerlei Risiko.

Siehe Arbeitsrecht.


zurück zur Übersicht >

Sie wollen ein Angebot oder die gratis Teststellung für die Unterweisung?

88 E-Learnings zu den Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt