Wettbewerbsverbot
Jeder Mitarbeiter kann von seinem Chef daran gehindert werden, ihm aktiv Konkurrenz zu machen. Allerdings gilt dies nur solange der Vertrag läuft (auch nach einer Kündigung oder Freistellung). Er hat dabei nicht die Möglichkeit, zu verhindern, dass der scheidende Angestellte in der Freizeit seine Existenzgründung vorbereitet. Solange er diesen nicht zu Vertragsbruch anstiftet, darf er auch seine jetzigen Kollegen abwerben.