F. Kommanditgesellschaft (KG)
1. Allgemein für wen?
Die KG ist eine Umwandlungsform der OHG, die durch Aufnahme eines Kommanditisten entsteht. Kommanditisten haften nicht wie die Gesellschafter persönlich, sondern, wie bei der GmbH, nur mit ihrer Einlage.
Somit kommt die KG für alle diejenigen in Frage, die sich zusammen mit anderen kaufmännisch betätigen wollen und wenn alle oder einige Teilnehmer von persönlicher Haftung und Geschäftsführung ausgeschlossen werden sollen.
2. Haftung
Die persönlich haftenden Gesellschafter haften ohne Begrenzung. Auch bei Ausscheiden oder Rückzug auf die Kommanditistenrolle müssen sie fünf Jahre für die Altschulden einstehen. Die Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage.
3. Funktionsweise
Die persönlich haftenden Gesellschafter sind für Geschäftsführung und Vertretung der KG zuständig. Die Kommanditisten sind von Geschäftsführung und Vertretung der KG ausgeschlossen und sind nicht vom Wettbewerbsverbot ausgeschlossen. D.h. sie dürfen sich auf jede Art und Weise in jeder Art von Konkurrenzunternehmen betätigen, soweit der Gesellschaftsvertrag dies nicht verbietet.
Kommanditisten verfügen nur über ein eingeschränktes Kontrollrecht und über keinerlei Weisungs- oder Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung. Es ist jedoch möglich, die KG präziser an die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens und seiner Inhaber anzupassen. Ebenso kann bei der KG ein persönlich haftender Gesellschafter Kommanditist werden und ein Kommanditist persönlich haftender Gesellschafter.
4. Buchführung
Das Handelsgesetzbuch verlangt von einer KG Buchführung plus Jahresabschluss inklusive Bilanz nach Handelsrecht. Es verhält sich wie bei einer OHG. Bei Wachstum deutlich über die Größe eines mittelständischen Unternehmens hinaus kommen Prüfungs- und Publizitätspflichten hinzu.
5. Kapitalbeschaffung
Auch bei der Kapitalbeschaffung und Mitarbeiterbeteiligung verhält es sich wie bei der OHG. Es ist eine stille Beteiligung oder eine Kommanditeinlage möglich. Dies erhöht zusammen mit der gesetzlichen Buchführungspflicht die Attraktivität des Unternehmens für Investoren. Mitarbeiter bekommen Einblick in den Jahresabschluss.
6. Gründung
Eine KG wird in das Handelsregister eingetragen. Die Kosten dieser Eintragung richten sich nach der Anzahl persönlich haftenden Gesellschafter.
7. Vor-/ und Nachteile
Vorteile
- der Kommanditist haftet nur mit der Höhe seiner Stammeinlage
- Mindestkapital nicht vorgeschrieben
- Hohe Entscheidungsgewalt
- Hohes Ansehen bei Banken, da Sie als Komplementär voll haften
- breite Kapitalbasis durch Kommanditisten vorhanden
- für Familiengesellschaften oft geeignete Rechtsform
- Geschäftsführung verbleibt im Regelfall beim unbeschränkt Haftenden
- hohe Kreditwürdigkeit
Nachteile
- Eintragung ins Handelsregister
- Als Komplementär haften Sie sowohl mit Ihrer Stammeinlage als auch mit Ihrem Privatvermögen
- starkes Vertrauensverhältnis unter den Gesellschafter wegen der "Einzelvertretungsmacht" der Komplementäre erforderlich
- Streitigkeiten zwischen den Komplementären können den Bestand der Gesellschaft gefährden
- Nachfolgeprobleme können z.B. entstehen, Gesellschaftsvertrag und Testament eines Gesellschafters nicht aufeinander abgestimmt sind
- Kommanditist kann trotz Haftungsbegrenzung wesentlichen Einfluss gewinnen