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Berufsgenossenschaft
Allgemeines zum Thema Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaften sind Träger der sozialen Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung besteht bereits seit 1884.
Jedes Unternehmen ist in seinem Gewerbezweig durch das Gesetz Mitglied in der Berufsgenossenschaft. Unternehmensöffnungen oder -übernahmen sind der zuständigen Berufsgenossenschaft unverzüglich zu melden. Jedoch bekommen die Berufsgenossenschaften auch eine Durchschrift der Gewerbeanmeldung vom Gewerbeamt zugeschickt.
Wer ist versichert in der Berufsgenossenschaft?
Als Arbeitnehmer oder Auszubildender ist man, unabhängig davon, wie hoch das Arbeitsentgelt ist, Kraft Gesetz unfallversichert. Zudem sind Fahrgemeinschaften auf dem Weg von und zur Arbeit grundsätzlich versichert - auch dann, wenn dadurch Umwege von und zur Arbeitsstätte notwendig werden.
Zum Versichertenkreis gehören auch:
- Landwirte
- Kinder, die Kindergärten und Kindertagesstätten besuchen
- Schüler
- Studenten
- Zivil- und Katastrophenschutzhelfer Blut- und Organspender
Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler können sich und ihre mitarbeitenden Ehepartner freiwillig versichern, sofern sie nicht schon Kraft des Gesetzes oder aufgrund von Satzungsbestimmungen pflichtversichert sind. Für Beamte gelten besondere Vorschriften zur Unfallfürsorge.
Leistungen/ Voraussetzungen der Berufsgenossenschaft
Vor den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die bei der Verrichtung Ihrer beruflichen Tätigkeit eintreten können, schützt die gesetzliche Unfallversicherung.
Versicherungsschutz genießt man grundsätzlich, solange die versicherte Tätigkeit ausgeübt wird. Dazu gehört auch der Hin- und Rückweg zur und von der Arbeitsstelle.
Zu den Leistungen der Berufsgenossenschaften gehören:
- Heilbehandlung
- Verletztengeld
- Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation
- Leistungen zur sozialen Rehabilitation und ergänzende Leistungen
- Verletztenrente
- Pflegegeld
- Sterbegeld
- Hinterbliebenenrente
- Waisenrente
- Rentenabfindung
Finanzielle Grundlagen
Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im gewerblichen und landwirtschaftlichen Bereich, finanzieren sich die Berufsgenossenschaften aus den Beiträgen der Unternehmer. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Höhe der jährlichen Arbetsentgeltzahlungen und dem Grad der Unfallgefahr. Arbeitnehmer, Schüler, Student etc. zahlen keine Beiträge.
Rechtsgrundlagen
- im Sozialgesetzbuch VII (SGB VII)
- im Fremdrenten- und Auslandsrentengesetz
- in der Berufskrankheiten-Verordnung