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Besitz und Verkehrssteuern
Besitzsteuern knüpfen an den Ertrag bzw. das Einkommen (Einkommensteuer) oder das Vermögen (Erbschaftsteuer) an. Verkehrsteuern sind Steuern, die Vorgänge des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs erfassen. Die einzelnen Steuern werden den Besitz- und Verkehrsteuern wie folgt zugeordnet: