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Partnerschaftsregister

Die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft ist den Freiberuflern vorbehalten. 

Dazu gehören unter anderem:  

  • Rechtsanwälte,
  • Wirtschaftsprüfer,
  • Steuerberater,
  • Ärzte,
  • Architekten 

Diese können sich zur Ausübung ihrer Berufe in einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen. Angehörige einer Partnerschaftsgesellschaft können nur natürliche Personen sein. Im Gegensatz zur GmbH gilt bei der Partnerschaftsgesellschaft gegenüber den Klienten das Prinzip der persönlichen Verantwortung.


Für die Partnerschaftsgesellschaft gilt ein neues Register, das sogenannte Partnerschaftsregister. Es wird von dem Amtsgericht geführt, das für den Sitz der Partnerschaft zuständig ist. Im Partnerschaftsregister werden die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse einer Partnerschaft festgehalten. Es dient daher der Sicherheit des geschäftlichen Verkehrs.

Dem Partnerschaftsregister sind zu entnehmen:  

  • Name, Sitz und Gegenstand der Partnerschaft
  • die Berufsbezeichnungen aller zur Partnerschaft gehörenden Berufe
  • die an der Partnerschaft beteiligten Partner nebst Vertretungsbefugnis
  • die Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens
  • die Auflösung der Partnerschaft
  • das Erlöschen der Partnerschaft 

Die Eintragung einer Partnerschaft in das Partnerschaftsregister erfolgt aufgrund einer Anmeldung durch sämtliche Partner zum Register, welche in notariell beglaubigter Form vorzulegen ist, § 5 Abs. 2 PartGG und § 12 Abs. 1 HGB. Alle Eintragungen im Partnerschaftsregister sind im Bundesanzeiger und in mindestens einem weiteren Blatt bekanntzumachen, § 5 Abs. 2 PartGG und § 10 Abs. 1 HGB. Die Anmeldung muss enthalten:  

  • Namen, Sitz und Gegenstand der Partnerschaft
  • Namen und Vornamen sowie den in der Partnerschaft ausgeübten Beruf aller Partner
  • den Wohnort jedes Partners
  • Die Partner brauchen den Partnerschaftsvertrag jedoch nicht vorzulegen und ihre Berufsrechte nicht nachweisen 

Die Kosten der Eintragung ins Register bemessen sich nach dem Einheitswert des Betriebsvermögens.

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