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Gebrauchsmuster

Wofür?
Ein Gebrauchsmuster kann für alle technischen Erfindungen (keine Verfahren) angemeldet werden, die man auch patentieren lassen könnte. Unterschied: Die Schutzdauer ist kürzer. Und im Gegensatz zum Patent wird hier nicht ein derart ausgeprägter erfinderischer Schritt verlangt. 


Schutzdauer
Bis zu zehn Jahre

Prüfung
Keine amtliche Prüfung
auf Schutzfähigkeit durch das Patentamt. Wer ein Gebrauchsmuster anmelden will, sollte und kann durch eine eigene Marktbeobachtung checken, ob es nicht bereits eine entsprechende Anmeldung gibt. Ein Rechercheantrag kann wie beim Patent beim Patentamt gestellt werden. Die Ergebnisse müssen aber selbst ausgewertet werden. 

Kosten

  • Anmeldung: 40 Euro
  • Recherchegebühr (für Eintragung nicht erforderlich): 250 Euro 
  • Anwalt: zirka 1.700 Euro

Für eine Aufrechterhaltung des Gebrauchsmusters vom vierten bis zum sechsten Jahr: 210 Euro; vom siebten bis zum achten Jahr: 350 Euro; vom neunten bis zum zehnten Jahr 530 Euro. Ein Löschungsantrag kostet 300 Euro (Stand: 2012).

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