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Markenpiraterie in China
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- Produktpiraterie - Einführung
- Die Sicherung gewerblicher Schutzrechte
- Sanktionsmöglichkeiten gegen Plagiatoren
- Probleme aus rechtlicher Sicht
- Auswirkungen der Produkt- und Markenpiraterie
- Geeignete Maßnahmen gegen Produktpiraterie
- Schutzrechte auf nationaler Ebene
- Schutzrechte auf internationaler Ebene
- Die wichtigsten Gesetze
- Die wichtigsten Begriffe
- Markenpiraterie in China
Markenpiraterie in China
Nach Angaben des Wirtschaftsmagazins Brand Eins beträgt der geschätzte Anteil der Produktpiraterie am Bruttosozialprodukt Chinas 8 Prozent. Der daraus erzielte jährliche Umsatz wird auf 19 bis 24 Milliarden US-Dollar geschätzt. Über ein Drittel der in Deutschland beschlagnahmten Fälschungen stammen aus China.
1. Warum haben Fälscher in China Hochkonjunktur?
Produktfälscher in China haben gute Karten, denn in alle Richtungen biegsame Paragraphen stehen einer konsequenten strafrechtlichen Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen entgegen, z.B. ist es in China auch möglich, Marken anzumelden, die mit anderen, bereits eingetragenen "kollidieren".
Hinzu kommt die mangelnde Bereitschaft der lokalen Behörden, gegen diese Straftaten vorzugehen, d.h. geltendes Recht auch anzuwenden.
Betroffenen Unternehmen können auch nicht mit Unterstützung von den Behörden beim Sammeln von Beweisen rechnen. Denn zwischen diesen gibt es keine klare Kompetenzverteilung. Oft folgt der Beschlagnahme gefälschter Produkte keine Vernichtung. Zudem werden Pirateriefälle von den Behörden manchmal "verschleppt". Die Korruption der Beamten führt auch dazu, dass kaum Informationen über die Fälscher herausgegeben werden, was eine strafrechtliche Verfolgung unmöglich macht, berichtet die IHK Pfalz weiter.
Fallbeispiel
1994 gab es einen Brand in einem Hongkonger Kaufhaus. Zunächst wurde davon ausgegangen, dass eine defekte Elektroklemme der deutschen Firma Adels-Contract aus Bergisch-Gladbach die Ursache war. Allerdings stellte sich bei der Untersuchung des schadhaften Teils heraus, dass es sich bei dem Elektronikteil um eine Fälschung handelte. Dem Unternehmen war bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, dass in China Plagiate ihrer Produkte hergestellt werden.
Da das Unternehmen keine Chance sah, die Fälscher zu verklagen, wurden Nachforschungen angestellt, aus welchem chinesischen Betrieb die Fälschungen stammen. Die Deutschen unterbreiteten den Fälschern schließlich ein Kooperationsangebot: Die Gründung eines Joint-Ventures mit dem Standort Hongkong, von wo aus der asiatische Markt beliefert werden sollte. Doch die einjährigen Verhandlungen gestalteten sich wegen Nachbesserungswünschen und immer neuen Vertragsentwürfen schwierig. Am Ende waren alle Mühen umsonst: Kurz vor Vertragsabschluss fand Adels-Contract heraus, dass der zukünftige Partner während der ganzen Zeit die Klemmen weiter kopiert hatte. Der Kooperationsversuch war gescheitert.
Der Fälscher versuchte später sogar auf dem deutschen Markt Fuß zu fassen und präsentierte seine Plagiate auf einer Messe. Doch in Deutschland konnte sich die Firma Adels-Contract durch eine einstweilige Verfügung und eine Eintragung des Fälschers auf den schwarzen Listen der Wirtschaftsverbände gegen den Rechtsverletzer zur Wehr setzen.
(Quelle: Deutsche Welle, 22.05.06)
2. Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte in China
In einem von der Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai) veröffentlichten Aufsatz zu diesem Thema schreibt die Rechtsanwältin Meiting Zhu, dass „die persönliche Beziehung einer Partei bzw. ihrer rechtlichen Vertreter zum Richter für eine Gerichtsentscheidung von maßgeblicher Bedeutung ist“. Dies trifft für Prozesse in den großen Städte Peking, Schanghai und Guangzhou in etwas abgeschwächter Form zu, d.h. es zählt auch die fachliche Kompetenz der Vertreter vor Gericht.
Trotz dieser ernüchternden Aussichten gibt es die Möglichkeit, gewerbliche Schutzrechte nach Schutzrechtsverletzungen auf zwei Arten durchzusetzen:
Der sog. "vorläufige Rechtsschutz"
Dieser Weg ist für deutsche Unternehmen nicht ratsam. Denn es müssen zeitaufwändige Hürden genommen werden. Für die Durchsetzung der Schutzrechte auf diesem Weg wird eine Sicherheit verlangt. Hat das Unternehmen keine Tochtergesellschaft in China, so muss ein Geldbetrag hinterlegt werden. Für einen Devisentransfer aus dem Ausland muss aber eine spezielle Aufsichtsbehörde (State Administration for foreign Exchange (SAFR)) angerufen werden, die diesen wiederum genehmigen muss.
Außerdem müssen Beweismittel des Antragstellers beurkundet und beglaubigt werden, was den Prozess durch den behördlichen Aufwand weiter in die Länge zieht.
Verwaltungsverfahren
Dieses Verfahren ist schneller als das des vorläufigen Rechtsschutzes. Die Verwaltungsbehörde hat in China weitgehend die gleichen Kompetenzen wie ein Richter. 90 Prozent der Schutzrechtsverletzungen werden über dieses Verfahren verfolgt.
Vorteil: Die Verwaltungsbehörde kann den Fall direkt nach Einreichung der Beweismittel untersuchen und ist befugt eine Unterlassung, eine Beschlagnahme, eine Bußgeldzahlung oder eine bis zu sechs monatige Betriebsschließung anzuordnen.
In China gibt es inzwischen viele Wirtschaftsdetekteien, die sich auf die Verfolgung von Produktpiraterie spezialisiert haben. Sie unterhalten gute Kontakte zu Behörden und Medien. Unternehmen, deren geistige Eigentumsrechte verletzt werden, können diese Detekteien engagieren, die häufig Rechtsanwälte, ehemalige Polizisten und Beamte beschäftigen, um Plagiatsfälle aufzuspüren.
3. Aktivitäten gegen Produkt- und Markenpiraterie
Der internationale Druck auf China steigt. Aber auch im Land selbst werden immer mehr Produkte produziert, die aus eigener Forschungstätigkeit hervorgehen. Als Folge werden auch in China Forderungen nach besseren Schutzmöglichkeiten laut. So hat sich die Anzahl der in China erteilten Patente vom Jahr 2002 (21.473) bis zum Jahr 2004 (49.360) mehr als verdoppelt. Ebenso sprunghaft stiegen die Anmeldungen von Gebrauchsmustern – 2002 waren es 57.484; 2004 dann schon 70.623 – und Geschmacksmustern – 2002 waren es 53.442; 2004 dann schon 76.166 – an.
Als Durchbruch wird das im Mai 2006 geschlossene Abkommen gegen Produktpiraterie zwischen dem chinesischen Textilverband und dem deutschen Gesamtverband Textil und Mode gesehen. Denn gerade die Textilbranche ist von Produkt- und Markenfälschungen betroffen. Der Vertrag beinhaltet zum einen, dass Informationen über Verstöße gegen das Markenrecht ausgetauscht werden. Zum anderen sollen Fälle von Produktpiraterie in Zukunft durch gegenseitige Unterstützung effektiver und schneller aufgeklärt werden.