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Rechtliche Probleme

Probleme aus rechtlicher Sicht

1. Produkthaftungsprozesse

Wird ein Unternehmen Opfer von Markenpiraterie, drohen neben Umsatzeinbußen und Imageschäden auch Produkthaftungsprozesse.

Der Begriff Produkthaftung bezeichnet die Haftung des Herstellers für Schäden, die durch den Gebrauch seiner Produkte entstehen, wenn diese fehlerhaft sind.


Die Gefahr eines Produkthaftungsprozesses droht, wenn durch gefälschte, qualitativ minderwertige Produkte, die nicht als Fälschungen erkannt werden, Unfälle verursacht werden. Der betreffende Markenhersteller wird dann zur Haftung herangezogen. Dies kann im schlimmsten Fall bedeuten, dass er in einem Produkthaftungsprozess für eine mangelhafte Fälschung gerade stehen muss.

2. Eine rechtliche Grauzone: „Look-alikes“

Eine rechtliche Grauzone besteht bei sog. "Look-alikes". Bei diesen Produkten handelt es sich um Erzeugnisse, deren äußeres Erscheinungsbild durch Merkmale gekennzeichnet ist, die eine Verwechslung mit Markenprodukten auslösen sollen. Dabei wird beabsichtigt, beim Verbraucher durch die optische Gestaltung der Verpackung Assoziationen hervorzurufen, die sofort an das bekannte Produkt erinnern, wie bspw. durch:

  • farbliche Gestaltung
  • Verpackungsformen
  • Namensgebung
  • Form von Logos

Durch diesen sog. „Look-alike-Effekt“ soll der Verkauf der Nachahmungen angestoßen werden, indem vom Image der bekannten Marke profitiert wird.

3. Illegale Überproduktion und Parallelimporte

Begriff illegale Überproduktion bezeichnet  eine Verfahrensweise von Betrieben. Diese sind in die Produktionskette eines Markenherstellers integriert und verfügen dadurch beispielsweise über Gussformen eines bestimmten Produktes. Diese Produktionsmöglichkeiten werden über das vereinbarte Soll (Lizenz) hinaus genutzt. Die so produzierte Ware wird ohne Wissen des Schutzrechtsinhabers verkauft.


Mit der illegalen Überproduktion zusammenhängende Parallelimporte verschärfen laut Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) das Problem der Produkt- und Markenpiraterie. Als Parallelimporte gelten Waren dann, wenn sie in ihrem Herkunftsland, z.B. Asien, legal produziert wurden, aber ohne Genehmigung des Urheberrechts- bzw. Markeninhabers z.B. auf den europäischen Markt gelangen.

Hintergrund:
Unternehmen, die international agieren, planen in verschiedenen Ländern oft unterschiedliche Verkaufsstrategien. Deshalb sind parallel importierte Waren zwar keine gefälschten aber dennoch illegale Produkte. Inhaber von Markenrechten können gegen Parallelimporte gerichtlich vorgehen.

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