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Realisationsphase

Finanzierung

Eine Existenzgründung steht und fällt mit einer soliden Finanzierung. Hierzu gehört auch die exakte Ermittlung des kurz- und langfristigen Kapitalbedarfs. Dieser Kapitalbedarf wird durch das Eigen- und das Fremdkapital gedeckt.

Grundlage der Finanzierung ist das vorhandene Eigenkapital, denn Eigenkapital reduziert zunächst den notwendigen Bedarf an Fremdkapital.  

  • Eigenkapital ist ein Sicherheits- und Risikopolster
  • Eigenkapital ist ein Kriterium für Bonität und Kreditvergabe
  • Eigenkapital sollte mindestens 15 Prozent betragen 

Das eingesetzte Eigenkapital gilt für Banken oftmals als Messlatte für die Ernsthaftigkeit eines Gründungsprojekts. Wer eigene Mittel im stärkeren Maße riskiert, kann allgemein erwarten, dass er andere von seinem Vorhaben leichter überzeugen und zur Kreditvergabe bewegen kann. 

Eigenkapital durch:

Fremdkapital durch:

Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Finanzierungsmitteln finden Sie in der Rubrik "Finanzierung".

Fördermittel

Der Start in die unternehmerische Selbstständigkeit wird auch durch öffentliche Förderprogramme von Bund und Ländern unterstützt. Zur Finanzierung der Existenzgründung können die Gründer(innen) unter bestimmten Voraussetzungen diese staatlichen Finanzhilfen einplanen.

Förderprogramme

  • ERP-Eigenkapitalhilfe-Programm (EKH) "haftendes Eigenkapital"; Bundesregierung
  • Investitionszulage in den neuen Bundesländern und Berlin (Ost)
  • KfW-Programm "Kapital für Arbeit und Investitionen"
  • Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen zur Förderung von KMU gemäß § 7 g EStG
  • Investitionszuschuss ("Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur")
  • FUTOUR
  • Weitere ERP-Programme wie ERP-Beteiligungs- und ERP-Innovationsprogramm
  • Weitere Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) sowie
  • Umweltschutzprogramme  

Voraussetzungen
Die Anträge auf öffentliche Finanzhilfe müssen die Gründer(innen) grundsätzlich vor Investitionsbeginn bzw. Durchführung des Vorhabens bei ihrer Hausbank stellen.  

  • Grundsätzlich müssen die Gründer(innen) die fachliche Qualifikation nachweisen.
  • Es werden nur Vorhaben gefördert, die eine nachhaltige, tragfähige Existenz erwarten lassen. Nebenberufliche Existenzgründungen werden nicht gefördert.
  • Eigenmittel sollten im angemessenen Umfang eingesetzt werden.
  • Auf die Finanzhilfen besteht kein Rechtsanspruch.  

Unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten
Die öffentlichen Finanzhilfen können die Gründer zur

  • Gründung oder Festigung einer selbstständigen Existenz
  • Übernahme eines bestehenden Betriebes
  • für die Übernahme einer tätigen Beteiligung mit Geschäftsführerbefugnis
  • Investitionen in Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen, Maschinen, das erste Warenlager und für Betriebsmittel beantragen

Ausführliche Informationen zu Fördermitteln gibt es in der Rubrik "Förderung".

Amtswege

Wer ein eigenes Unternehmen gründen oder führen will, muss sich beim Gewerbeamt anmelden. Ausgenommen von dieser Pflicht sind nur die freien Berufe (sofern sie nicht wegen einer bestimmten Rechtsform wieder anmeldepflichtig werden). 

Ungeachtet der grundsätzlich geltenden Gewerbefreiheit ist für bestimmte Gewerbe und freie Berufe eine Erlaubnis erforderlich. Sie muss vor Beginn der Tätigkeit eingeholt werden. 

Hier wird aus Verbraucherschutzgründen die persönliche Zuverlässigkeit geprüft und festgestellt, ob besondere qualifikatorische, finanzielle und bauliche Vorraussetzungen vorliegen. Desgleichen prüft die Behörde die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. 

Erlaubnispflichtige Gewerbe müssen bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Die Erlaubnis ist dabei abhängig:

  • Von der persönlichen Zuverlässigkeit, die durch eine polizeiliches Führungszeugnis und einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bestätigt wird.
  • Von sachlichen Voraussetzungen, wie beispielsweise von einem bestimmten Zustand der Gewerberäume.
  • Von fachlichen Voraussetzungen, wie Berufsabschlüssen, Prüfungen oder Weiterbildungsmaßnahmen. Welche Nachweise jeweils erforderlich sind, erfährt man bei der örtlichen IHK.

Ausführlichen Informationen zum Thema finden Sie in der Rubrik "Amtswege".

Steuern

Als Selbstständiger haben Sie es mit einer ganzen Reihe von Steuern zu tun:  

  • Einkommensteuer
    (Ihrer bisherigen Lohnsteuer entsprechend) Die Einkommensteuer müssen Sie als Person bezahlen. Sie richtet sich nach dem persönlichen Gewinn, den Sie (nach Abzug aller Betriebsausgaben) mit Ihrem Unternehmen erwirtschaften. Im ersten Jahr Ihrer Selbstständigkeit geht das Finanzamt dabei von Ihren Angaben über den erwarteten Gewinn aus.
  • Körperschaftssteuer (u.a. GmbH, AG)
    Körperschaftssteuer wird auf nicht ausgeschüttete und ausgeschüttete Gewinne des Unternehmens erhoben. Die Gesellschafter müssen die an sie ausgeschütteten Gewinne dann im Rahmen ihrer Einkommensteuer versteuern. Schon gezahlte Körperschaftsteuer wird dabei angerechnet.
  • Lohnsteuer
    müssen Sie jetzt einbehalten und an das Finanzamt weiterleiten, wenn Sie Mitarbeiter/ innen beschäftigen.
  • Gewerbesteuer
    muss jeder Gewerbebetrieb zahlen und zwar an das Stadt- oder Gemeindesteueramt. Die Höhe der Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Ertrag eines Gewerbebetriebes. Dieser Betrag wird dann noch multipliziert mit einem so genannten "Hebesatz", der immer für eine bestimmte Gemeinde gilt.
  • Umsatzsteuer
    (Mehrwertsteuer) müssen Sie auf alle Rechnungsbeträge aufschlagen. Sie beträgt derzeit 19 Prozent. Für eine Reihe von Erzeugnissen und Dienstleistungen (z. B. Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften) sind dies 7 Prozent.
    Die Summe der Umsatzsteuern, die Sie Ihren Kunden berechnet haben, ist fremdes Geld. Sie müssen diese Steuern umgehend abführen. Von diesem Betrag können Sie vorher aber die Umsatzsteuern abziehen, die Sie wiederum im selben Zeitraum z. B. an Ihre Lieferanten bezahlt haben.
  • Kirchensteuer
    Selbstständige Angehörige der evangelischen oder katholischen Kirche müssen mit den Einkommensteuervorauszahlungen Kirchensteuer zahlen.

Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie in der Rubrik "Steuern".

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