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Die Übernahme eines Unternehmens mittels Erbfolge
Das geerbte Unternhemen
Grundsätzlich hat ein Testament oder Erbvertrag über den Nachlass Vorrang gegenüber der gesetzlichen Erbfolge (Testierfreiheit).
Grenzen der testamentarischen Gestaltung
Grenzen gibt es aus gesellschaftsrechtlicher und familien-/ erbrechtlicher Sicht, also unter persönlichen Aspekten des Alt-Unternehmers und der Situation des begehrten Unternehmens.
Mit Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen oder durch ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag kann sich der Erblasser selbst Grenzen gesetzt haben. Das Gesetz verbietet sittenwidrige Verfügungen.
Ferner gibt das Gesetz nahen Angehörigen ein Pflichtteilsrecht. Wenn Eltern, Ehegatte oder Abkömmlinge (Kinder, Enkel usw.) ohne Verfügung von Todes wegen Erben geworden wären, steht ihnen eine gesetzliche Abfindung zu, das Pflichtteilsrecht. Nur unter engen Voraussetzungen kann auch das Pflichtteilsrecht entzogen werden.
Bevor Sie also einer solchen Nachfolgeregelung zustimmen, sollten Sie sich umfassend informieren, in welchen Verhältnissen Ihr Vertragspartner lebt und ob und gegebenenfalls in welchem Umfang etwaige Pflichtteilsansprüche seitens der Familie durch andere Vermögenswerte befriedigt werden. Im Einzelfall käme hier auch eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit den Erben selbst in Betracht (Erbverzicht, Auseinandersetzungsplan etc.).
In Anbetracht der äußerst komplizierten Rechts- und Steuerlage sollten Sie eine solche Konstruktion niemals ohne umfassenden und intensiven Fachrat in Angriff nehmen. Fehler nehmen in diesem Bereich schnell existentielles Ausmaß an.
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