Franchise, Franchising wie funktioniert es?

Eine gängige Gründungsvariante stellt das Franchising dar. Beim Franchise-System "vermietet" ein Franchise-Geber seine Geschäftsidee inklusive Firmenname, Marke, Know-how und Marketing.

Definition - Was ist Franchise?

Franchising Quelle: Fotolia.de © tashatuvango

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. definiert Franchise wie folgt:

"Franchising ist ein vertikal-kooperativ organisiertes Absatzsystem rechtlich selbstständiger Unternehmer auf der Basis eines vertraglichen Dauerschuldverhältnisses. Dieses System tritt auf dem Markt einheitlich auf und wird geprägt durch das arbeitsteilige Leistungsprogramm der Systempartner sowie durch ein Weisungs- und Kontrollsystem zur Sicherstellung eines systemkonformen Verhaltens. Das Leistungsprogramm des Franchise-Gebers besteht aus einem Beschaffungs-, Absatz- und Organisationskonzept, dem Nutzungsrecht an Schutzrechten, der Ausbildung des Franchise-Nehmers und der Verpflichtung des Franchise-Gebers, den Franchise-Nehmer laufend und aktiv zu unterstützen und das Konzept ständig weiterzuentwickeln. Der Franchise-Nehmer ist im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig; er hat das Recht und die Pflicht, das Franchise-Paket gegen Entgelt zu nutzen. Als Leistungsbeitrag liefert er Arbeit, Kapital und Information."

Varianten des Franchisings

Franchise bietet drei Varianten, sich selbstständig zu machen: als Franchise-Nehmer, als Franchise-Geber und die Form des Master-Franchise. 

Franchise-Nehmer
Als Franchise-Nehmer sind die unternehmerischen Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt, man übernimmt die Geschäftsidee eines Franchise-Gebers. Des Weiteren lässt man sich schulen und regelmäßig betreuen.   

Franchise-Geber
Als Franchise-Geber entwickelt man unter eigener Regie ein Franchise-System. In der Regel ist die Grundlage eine in der Praxis bewährte Geschäftsidee. Diese kann nun mit Hilfe des Franchise-Systems ausgebreitet werden.

Master-Franchise
Beim sogenannten Master-Franchise bekommt beziehungsweise kauft man die Lizenz eines ausländischen Franchise-Unternehmens, das sich auf dem deutschen Markt etablieren will. Man tritt nun als Franchise-Geber in einer bestimmten Region beziehungsweise in einem bestimmten Land auf.

Entstehung und Entwicklung des Franchise-Konzeptes

Der Begriff Franchise hat seinen Ursprung im französischen und bezeichnete im Mittelalter die Befreiung von Abgaben wie Steuern, Zöllen und Dienstleistungen.


So wurde unter anderem in Frankreich Kaufleuten das Recht zur Abhaltung von Messen auf dem Boden der Feudalherren übertragen.

Im Verlaufe der Jahrhunderte änderte sich seine Bedeutung zur Beschreibung von Privilegien, die der Staat an Einzelpersonen vergab. Die entsprechenden Personen bekamen das Recht zugesprochen, gegen Entgelt die Produktion oder den Handel mit bestimmten Produkten zu betreiben.

Mitte des 19. Jahrhunderts beschrieb schließlich der Begriff Franchise die Erlaubnis zur kommerziellen Nutzung von Rechten Dritter. Insbesondere Händler, die auf eigenen Namen und eigene Rechnung Waren vertrieben, nutzten das Franchising.

Erste Vorläufer zum heutigen Franchise entwickelten sich Mitte des 19. Jahrhunderts. Die US-amerikanische "Singer Sewing Machine Company" führte 1863 ein Vertriebssystem für seine Nähmaschinen ein: Selbstständige Lizenznehmer erhielten die Exklusivrechte zum Verkauf des Markenprodukts. Das erste Franchise-System war entstanden.

Der Ursprung des modernen Franchise ist eng mit einem Namen verbunden: Ray Kroc. Am 2. März 1955 gründete er eine eigene Firma, deren Eintrag im Handelsregister McDonald`s System, Inc. lautete.

Das moderne Franchise geht im Gegensatz zu ihrer traditionellen Form über die Abtretung von Markenrechten und die Weitergabe von Wissen hinaus. Ein umfangreiches Paket an erprobten Leistungen des Franchise-Gebers ermöglicht eine exakte Vervielfachung eines erfolgreichen Systems.

Deutsche Firmen, die mit dem Franchise-System arbeiten, sind unter anderem Obi-Heimwerkermärkte, TUI Reise-Center, Photo Porst und Sunpoint.

Franchise-Typen

Grundtypen

In den vergangenen Jahren haben sich mehrere Franchise-Typen herauskristallisiert, die sich folgend untergliedern lassen:

Vertriebsfranchising
In einem Geschäft, das den Namen des Franchise-Gebers trägt, verkauft der Franchise-Nehmer bestimmte Waren (zum Beispiel ein Baumarkt).

Produktfranchising
Der Franchise-Nehmer stellt nach Anweisung des Franchise-Gebers eine bestimmte Ware selbst her und verkauft diese unter dessen Warenzeichen (zum Beispiel ein Getränkeabfüllbetrieb).

Dienstleistungsfranchising
Der Franchise-Nehmer bietet Dienstleistungen unter den Geschäftsbeziehungen des Franchise-Gebers an und verpflichtet sich, bestimmte Richtlinien und Vorgaben einzuhalten (zum Beispiel Restaurantkette).

Spezielle Franchise-Typen

Master-Franchise
Beim sogenannten Master-Franchise bekommt beziehungsweise kauft man die Lizenz eines ausländischen Franchise-Unternehmens, das sich auf dem deutschen Markt etablieren will. Man tritt nun als Franchise-Geber in einer bestimmten Region beziehungsweise in einem bestimmten Land auf und vergibt Lizenzen an Franchise-Nehmer. 

Mehrfach-Franchise
Beim Mehrfach-Franchise werden mehrere Franchisen an einen Franchise-Nehmer vergeben. Diese Form des Franchise birgt die Gefahr, dass es regional zu einer Machtkonzentration bei einem regionalen Franchise-Nehmer kommt.

Franchise-Nehmer in mehreren Franchise-Systemen
Bei dieser Form ist ein Franchise-Nehmer in mehreren Franchise-Systemen Franchise-Nehmer. Diese Form gibt es vor allem in Frankreich, aber auch dort ist sie selten anzutreffen.

Area Development Agreements (Gebietsentwicklungsverträge)
Mit dem Abschluss eines Gebietsentwicklungsvertrages wird ein selbstständiger Unternehmer (Developer) mit der Entwicklung eines festgelegten Gebietes betraut. Der Developer kann in dieser Region eine festgelegte Anzahl eigener Betriebe aufbauen, für die dann jeweils ein Franchisevertrag mit dem Franchise-Geber abgeschlossen wird. Diese Form der Gebietsentwicklung kommt aus den USA und ist in Deutschland noch relativ unbekannt.

Besondere Franchise-Formen

Voll-Franchise

Das "normale" Franchise wird oftmals auch als Voll-Franchise bezeichnet.

Abteilungs-Franchise (Mini-Franchise)

Hier gliedert ein Franchise-Nehmer seinem eigenen unabhängigen Betrieb eine Abteilung an. Nur für diese Abteilung wird dann einen Franchise-Vertrag abgeschlossen. Diese Form des Franchising wird auch als Mini-Franchise bezeichnet.

Shop-in-Shops

In Einzelhandelsbetrieben, hier vor allem in großen Kaufhäusern, findet man oftmals kleine Shops mit einem bestimmten Sortiment.

Der Inhaber des Shops kann dann sowohl Franchise-Nehmer des Einzelhandelsunternehmens als auch eines außenstehenden Franchise-Gebers sein.

Investitions-Franchise (Groß-Franchise)

Das Investitions-Franchise zeichnet sich durch die Höhe des zu investierenden Kapitals aus. Dieses ist hier deutlich höher als beim "normalen" Franchise und beträgt in der Regel mehr als 500.000 Euro. Zu den Investitions-Franchisen gehrt zum Beispiel OBI oder Holiday-Inn. Das Investitions-Franchise wird auch als Groß-Franchise bezeichnet, als Gegensatz zum Mini-Franchise.

Conversion-Franchise

Unter Conversion-Franchising versteht man die Umwandlung von Filialen des Franchise-Gebers in Franchise-Nehmer-Betriebe. Zudem wird mit diesem Begriff auch die Eingliederung ehemals eigenständiger Betriebe aus der gleichen Branche in ein Franchise-System bezeichnet.

Vor- und Nachteile des Franchising

Vorteile

Der wesentliche Vorteil des Franchise-Systems für den Franchise-Nehmer ist das "Sicherheitsnetz", das der Franchise-Geber dem Franchise-Nehmer zur Verfügung stellt.

  • Dieser kann sich Know-how und Erfahrung des Franchise-Gebers zunutze machen. Dadurch verringert sich das Risiko, mit einem wenig Erfolg versprechenden Unternehmenskonzept anzutreten oder folgenschwere Fehler zu begehen.
  • Es reduziert sich die Wahrscheinlichkeit, dass Investitionen ins leere Laufen und damit Gelder, die an anderer Stelle gebraucht würden, verloren gehen.
  • Des Weiteren erhält der Franchise-Nehmer für die unternehmerische Praxis Unterstützung beziehungsweise profitiert von Synergieeffekten. Dazu zählen in der Regel unter anderem betriebswirtschaftliche und fachliche Beratungen und Schulungen, Einkaufsvorteile, Markttests und andere Service- und Dienstleistungen.
  • Die Vorteile für den Franchise-Geber sind dabei ebenfalls vielschichtig. So profitiert er in erheblichem Maße von schnelleren Expansionsmöglichkeiten. Verantwortung kann mit vergleichsweise geringem Risiko für den Franchise-Geber abgegeben werden und das so frei gewordene Potenzial für ein schnelleres Wachstum gesteigert werden.
  • Außerdem ergibt sich durch das Franchise-System eine hohe Markt-, Kunden- und Partnernähe, die dem Franchise-Geber entgegenkommt. Hinzu kommt, dass man einen Marktzugang bekommt, der an Kapitalintensität vergleichsweise niedrig ist, da die Franchise-Nehmer die Unternehmensidee kaufen müssen.
  • Faktoren, die grundsätzlich für das Franchise-System sprechen, sind unter anderem die Markt- und Einkaufsmacht, die überregionale Präsenz und der damit verbundene erhöhte Bekanntheitsgrad, das Image und der Wettbewerbsvorsprung.

Nachteile

Der wohl größte Nachteil für einen Franchise-Nehmer ist, dass der unternehmerische Gestaltungsspielraum eingeschränkt ist. So gibt der Franchise-Geber bestimmte Vorgaben an, die eingehalten werden müssen und bei denen der Franchise-Nehmer an seine gestalterischen Grenzen stößt.

  • Dadurch kann auch nur sehr bedingt auf die Geschäftspolitik Einfluss genommen werden, Entscheidungen der Unternehmensführung müssen somit auch bei negativen Auswirkungen akzeptiert werden.
  • Außerdem kann es sich als schwer erweisen, den "richtigen" Franchise-Geber zu finden. Leistungen können oft schlecht bewertet werden, es mangelt nicht selten an Transparenz, was in der Regel auf Geheimhaltungsbedürfnisse zurückzuführen ist. Angebote lassen sich des Öfteren nur sehr schlecht vergleichen.
  • Darüber hinaus kann der Franchise-Nehmer nach Vertragsende in der Regel nicht frei über seinen Betrieb verfügen. Der Franchise-Geber behält sich oft vor, Käufer oder Erben abzulehnen beziehungsweise ein eigenes Vorkaufsrecht wahrzunehmen.
  • Für den Franchise-Geber kann insbesondere die Auswahl der zukünftigen Partner zum Problem werden. Da Vertragskündigungen nicht problemlos durchgeführt werden können, kann jeder Irrtum schwerwiegende Folgen haben. Größere Franchise-Systeme haben nicht zuletzt deshalb detaillierte Auswahlverfahren entwickelt, aus denen bestimme Franchise-Nehmer-Profile entstanden sind.
  • Ein weiterer Nachteil können die vergleichsweise geringen Einnahmen des Franchise-Gebers sein. So beschränken sich diese in der Regel auf die Eintrittsgebühr und laufende Franchise-Gebühren.
  • Zusätzlich können sich Streitigkeiten mit Franchise-Nehmern (zum Beispiel bei Beendigungen von Franchiseverhältnissen) negativ auf das Unternehmensimage auswirken.

Häufige Fragen zum Thema Franchising

  • Worin unterscheidet sich ein Franchise-System von einem Lizenz-System?

    Im Grunde genommen ist ein Lizenz-System eine losere Variante eines Franchise-Systems. Der Lizenz-Geber ist weitgehend passiv und gestattet dem Lizenz-Nehmer die Nutzung der geschützten Rechte und/oder Geschäftsgeheimnisse. Weitere Leistungen von Seiten des Lizenz-Gebers werden allerdings nicht erbracht.

    Dagegen stellt ein Franchise-System neben dem Nutzungsrecht der entsprechenden Marke auch Know-How und umfassende Serviceleistungen zur Verfügung. Der Franchise-Geber ist Dienstleister der Franchise-Nehmer.

  • Wie hoch ist durchschnittlich die laufende Gebühr (d.h. Franchisegebühr)?

    Die laufende Gebühr (auch: Franchise-Gebühr) bewegt sich im Rahmen von 1- 15 % des Netto-Umsatzes. Sie ist abhängig von den Leistungen, die dem Franchise-Nehmer durch den Franchise-Geber geboten werden.

  • Wie finde ich das für mich optimale Franchise-System?

    Das wichtigste Kriterium bei der Auswahl des passenden Franchise-Systems: Die Chemie zwischen dem neuen Franchise-Nehmer und dem Franchise-Geber muss stimmen. Die persönlichen und fachlichen Qualifikationen sollten mit dem Geschäftskonzept harmonieren. In diesem Punkt sollte man als Franchise-Nehmer ehrlich mit sich selbst sein, da man sonst keine Wahl treffen wird, mit der man auf Dauer zufrieden ist.

    Besonders wichtig sind das persönliche Engagement und die unternehmerischen Eigenschaften. Ebenso wichtig ist aber das gegenseitige Vertrauen, das partnerschaftlich sein sollte.

    Daher ist eine sorgfältige Planung sehr wichtig: Der Franchise-Nehmer in spe sollte sich bestmöglich über das ausgewählte Franchise-System informieren und den Partner gründlich prüfen.

    Nur ein Franchise-Nehmer, der sich wirklich mit seinem System identifiziert, kann dieses auch erfolgreich vertreten und unternehmerisch erfolgreich sein. Nur, wer zufrieden ist, kann zur Kundenzufriedenheit beitragen.

  • Welche Vorteile hat der Franchise-Geber?

    Der Franchise-Geber hat folgende Vorteile:

    • Absatzsicherung
    • Angliederung an bestehende Betriebe
    • Einkaufsvorteile und Kostendegression
    • Einkünfte für Entwicklung, Know-how, Franchise-Leistungen
    • Finanzierung
    • Markterschliessung
    • Nutzung auch bestehender Unternehmen und Standorte
    • Personalproblemlösung
    • Verdichtung des Standorts- / Organisationsnetzes auch an kleineren Orten
    • Werbekraft / Imageerhöhung
  • Welche Voraussetzungen sollte ich als Franchise-Nehmer mitbringen?

    Franchise-Systeme bieten ohne Zweifel Menschen mit unterschiedlichsten Vorbildungen die gleichen Chancen für den Sprung in die Selbständigkeit.

    Dennoch haben selbständige Unternehmer eine Reihe von Anforderungen zu erfüllen. Deswegen sollte man sich vor der Gründung prüfen, ob man sich dieser Aufgabe wirklich gewachsen fühlt.

    Die folgende Checkliste kann bei der Entscheidung helfen:

    • Kann ich Menschen motivieren und führen?
    • Kann ich auf die Unterstützung meiner Familie bauen?
    • Habe ich ausreichend Selbstvertrauen, um auch Rückschläge zu verkraften?
    • Verfüge ich über ausreichend fachliche und/ oder kaufmännische Qualifikationen für den Sprung in die Selbständigkeit?
    • Möchte ich mich im Wesentlichen auf die Erschließung eines regionalen Marktes, Verkauf, Kundenbetreuung und die Führung meiner Mitarbeiter konzentrieren?
    • Reichen meine finanziellen Reserven zur Überbrückung des Bedarfs in der Anfangsphase?
    • Bin ich bereit, ständig dazuzulernen und mich auch in meiner Freizeit fortzubilden?
    • Kann ich gut im Team arbeiten?
    • Kann ich mich in ein vorgegebenes Franchise-Konzept integrieren?
    • Bin ich bereit, auch Entscheidungen des Franchise-Gebers, die mir vielleicht nicht gefallen, zu akzeptieren?
    • Schrecke ich auch nicht vor einer Wochenarbeitszeit von über 40 Stunden zurück?
  • Welche Hilfen gibt es bei der Finanzierung?

    Eine Existenzgründung im Franchising hat immer das Ziel, gute unternehmerische Ideen erfolgreich umzusetzen. Dazu ist eine gewisse Eigenkapitalausstattung unerlässlich.

    Diese ist prozentual abhängig vom entsprechenden Investitionsbedarf. Sie bildet die Basis für das erste Gespräch mit dem Geldinstitut, das zur Finanzierung ausgewählt wurde, dieses ist meist die „Hausbank“, denn Kreditvergaben genießen bei Banken immer noch regionale „Hoheit“.

    Das betriebsnotwendige Eigenkapital ist der wichtigste Aspekt. Erst eine entsprechende Ausstattung ermöglicht dem Franchise-Nehmer eine gewisse Entscheidungsfreiheit, so kann er Chancen schnell wahrnehmen und auf Herausforderungen gelassen reagieren.

    Verschiedene Kreditinstitute sollten hinsichtlich der Finanzierungsfrage auf Eignung geprüft werden. Es sollte geklärt werden, inwieweit Beteiligungsgesellschaften, Bürgschaftsbanken, Eigenkapitalhilfe, ERP-Darlehen oder Förderungsprogramme mit eingebunden werden können.

    Viele Franchise-Geber bieten hausinterne Finanzierungsmöglichkeiten an, auch hier lohnt es, nachzufragen.

  • Was ist ein Franchise-Nehmer?

    Der Franchise-Nehmer (auch: Franchise-Partner, System-Partner) schliesst sich einem bestimmten Franchise-System an und setzt dessen Geschäftskonzept selbständig um.

  • Was ist die offizielle Definition des Begriffs "Franchise"?

    Franchise bedeutet: Eine Geschäftsidee wird vom Franchise-Geber an die Franchise-Nehmer vermietet.

    Der Deutsche Franchise Verband e.V. definiert Franchise wie folgt:

    „Franchising ist ein vertikal-kooperativ organisiertes Absatzsystem rechtlich selbstständiger Unternehmer auf der Basis eines vertraglichen Dauerschuldverhältnisses. Dieses System tritt auf dem Markt einheitlich auf und wird geprägt durch das arbeitsteilige Leistungsprogramm der Systempartner sowie durch ein Weisungs- und Kontrollsystems zur Sicherstellung eines systemkonformen Verhaltens. Das Leistungsprogramm des Franchise-Gebers besteht aus einem Beschaffungs-, Absatz- und Organisationskonzept, dem Nutzungsrecht an Schutzrechten, der Ausbildung des Franchise-Nehmers und der Verpflichtung des Franchise-Gebers, den Franchise-Nehmer laufend und aktiv zu unterstützen und das Konzept ständig weiterzuentwickeln. Der Franchise-Nehmer ist im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig; er hat das Recht und die Pflicht, das Franchise-Paket gegen Entgelt zu nutzen. Als Leistungsbeitrag liefert er Arbeit, Kapital und Information.“

  • Was ist der Unterschied zwischen Franchise und Master-Franchise?

    Master- Franchising ist quasi Franchising, bei dem eine zusätzliche Stufe eingeschoben wird. Der Master-Franchise-Geber wird im jeweiligen Land selbst zum Franchise-Geber, kann jedoch auf die Instrumente und Dienstleistungen des Master-Franchise-Gebers zurückgreifen.

    Folgende Unterschiede bestehen zwischen direktem Franchising und Masterfranchising:

    Direktes Franchising:

    • Recht zur Nutzung eine Know-Hows zur Umsetzung eines Betriebstyps in einer regionalen, beschränkten Region
    • keine Vergabe von Sub-Franchisen
    • Franchise-Nehmer erhält fertigen Franchise-Vertrag
    • Pflicht zur Finanzierung des Betriebes
    • meist Errichtung eines eigenen Betriebes  

    Masterfranchising:

    • Recht zur Nutzung eines gesamten Franchise-Systems für ein gesamtes Land
    • Vergabe von Franchisen im jeweiligen Land, Franchse-Nehmer wird selbst zum Franchise-Geber
    • Franchise-Vertrag muss vom Master-Franchise-Nehmer auf sein Land adaptiert werden
    • Pflicht zum Aufbau des Systems im jeweiligen Land
    • meist Pflicht zur Errichtung eines Pilot-Betriebes
    • Pflicht zur Adaptierung des Franchise-Paketes auf das jeweilige Land und zur Verfügungsstellung der Instrumente an die Franchise-Nehmer
  • Was ist der Unterschied zwischen Einstiegsgebühren, Investitionskosten und der Franchise-Gebühr?

    1. Eintrittsgebühr/ Einstiegsgebühr

    Die Höhe der Eintrittsgebühr variiert stark. Es gibt auch Systeme, die keine Eintrittsgebühr erheben, dann sind aber in der Regel die laufenden Gebühren entsprechend höher.

    Eintrittsgebühren sind eine Gegenleistung vom Franchise-Nehmer für die vom Franchise-Geber erbrachten Vorleistungen wie:

    • Entwicklung des System-Konzepts
    • Erprobung des Konzepts in Pilotbetrieben
    • Aufbau eines gewissen Bekanntheitsgrads der „Marke", Image-Pflege
    • Dokumentation des systemeigenen Know-How

    Der Franchise-Geber erbringt außerdem folgende Aufbauleistungen:

    • Analysen geeigneter Standorte
    • Aufbau der Betriebe
    • Akquisition neuer Franchise-Nehmer
    • Organisation von Schulungen

     

    2. Laufende Gebühr/ Franchisegebühr

    Die laufende Gebühr ist ebenfalls systemabhängig. Meist wird regelmäßig ein gewisser prozentualer Anteil des Nettoumsatzes an den Franchise-Geber gezahlt.

    Diese Gebühr ist ein Ausgleich für die Nutzung folgender Leistung durch den Franchise-Nehmer:

    • Ständige Weiterentwicklung des Systems/ Innovation
    •  Markenschutz
    • Training
    • Know-How
    • Werbemittel
    • Kontinuierliche Unternehmensberatung

    Manchmal werden Franchise-Nehmern zusätzlich Werbegebühren erhoben. In diesem Fall ist es besonders wichtig, genau zu prüfen, ob die Gebühr auch tatsächlich für überregionale Werbung und die Marketingstrategie benutzt wird und nicht für andere Zwecke. Der Franchise-Nehmer hat in Bezug auf die Werbegebühr gegenüber dem Franchise-Geber einen Anspruch auf Rechnungsnachweis und Auskunftserteilung.

    3. Investitionssumme

    Die Gesamtinvestitionssumme errechnet sich aus folgenden Bausteinen: Eintrittsgebühr und Investitionskosten für den Aufbau des Betriebes, z.B. behördliche Gebühren, Ladenbau, Geschäftsausstattung, Grundstock an Waren.

  • Kann jedes Geschäftskonzept in ein Franchise-System umgewandelt werden?

    Diese Frage ist nicht so leicht zu beantworten. Unter bestimmten Voraussetzungen lautet die Antwort „ja“. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass es sich um ein multiplizierbares Geschäftskonzept handelt. Die Leistungen des Franchise-Gebers müssen eine in sich geschlossene Einheit bilden und sollten vor allem auf die Entwicklung und Erhaltung der besonderen Wettbewerbsvorteile von Dienstleistung oder Produkt gerichtet sein.

    Damit das Konzept multipliziert werden kann, muss es einfach genug sein. Die franchisierbaren Leistungen (Dienstleistungen/ Produkte/ Technologien) sollten über Immaterialgüterrechte wie ein Patent, eine Marke, Modelle oder Muster soweit möglich geschützt werden.

    Ein Konzept kann nur dann franchisiert werden, wenn der Markt aufnahmefähig genug ist: Es müssen ausreichend potentielle Franchise-Partner vorhanden sein, und es sollte ein genügend großer Kundenmarkt für die größere Anzahl von neuen System-Partnern bestehen.

  • Ist Franchising Unternehmertum ohne Risiko?

    Die These, dass Franchise-Nehmer deutlich bessere Erfolgsaussichten haben als unabhängige Gründer, darf als erwiesen angesehen werden.

    Dies beweist auch die 2005 erschienene Studie „Franchising- Erfolgsgarant für Existenzgründungen“ des Internationalen Centrums für Franchising und Cooperation (F & C): Franchisenehmer scheitern in den ersten vier Jahren nach der Gründung deutlich seltener als Existenzgründer im Allgemeinen. Die Ausfallquote bei Franchise-Nehmern ist mit ein bis fünf Prozent deutlich geringer als bei Gründern, die sich ohne Anschluß an ein Franchise-System selbständig gemacht haben. Gerade im ersten Jahr nach der Gründung sind viele Gründer von hohen Ausfallquoten betroffen.

    Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Unabhängige Existenzgründer müssen sich den Zugang zu ihrer Kundschaft erst durch kostenintensive Marketingmaßnahmen erarbeiten, Franchise-Nehmer dagegen können von Anfang an von einer etablierten Marke und vom schon vorhandenen Marktanteil ihres Franchise-Gebers profitieren.

    Durch diesen „Vertrauensvorschuss“ kann der Kunde langfristig an das Unternehmen gebunden werden. Die hat auch positive Auswirkungen auf die Umsatzentwicklung: Laut F & C erwirtschafteten unabhängige Existenzgründer durchschnittlich nur 160.000 EUR im ersten Geschäftsjahr, Partner eines Franchise-Systems dagegen durchschnittlich 416.814 EUR. Das Risiko ist also in Franchise-Systemen reduziert durch ein durchdachtes Konzept, das bereits am Markt etabliert ist.

    Der wichtigste Erfolgsfaktor ist jedoch die Person selbst, die neuer Franchise-Nehmer wird. Es ist sehr wichtig, dass der frischgebackene Franchise-Partner sich selbst richtig einschätzt im Hinblick auf seine Finanzstärke, seine unternehmerische Motivation, seine Vertriebspower und die Fähigkeit, selbständig zu wirtschaften.

  • Inwiefern werden durch Franchise neue Arbeitsplätze geschaffen?

    Die junge Branche Franchising bietet ein enormes Beschäftigungspotenzial.

    Hierzu gibt es eine Studie der Arbeitsmarktforscher der Universität Mainz „Zur Zukunft des Franchising in Deutschland“, erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA).

    Statistische Berechnungen besagen, dass jede halbe Stunde ein neuer Arbeitsplatz durch Franchising entsteht. Der DFV prognostiziert bis 2009 die Entstehung von 200.000 neuen Arbeitsplätzen durch Franchising.

  • Inwiefern fördert Franchise den Mittelstand?

    Franchising bietet eine echte Förderung für Existenzgründer, da durch dieses System gute Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start in die Selbständigkeit geschaffen werden.

    So wird besonders der Mittelstand gestärkt: Kleine und mittlere Betriebe, die durch Konkurrenz- und Kostendruck in Bedrängnis geraten sind, können oft durch den Anschluss an ein bestehendes System ihre Lage wieder verbessern. Ein zusätzliches Standbein wird geschaffen.

    Franchise-Systeme bieten mit ihren umfangreichen Ausbildungskonzepten Chancengleichheit für alle neuen Partner, unabhängig davon, welche Vorbildung diese haben.

  • Gibt es Muster-Franchise-Verträge?

    Aufgrund der Vielzahl von Franchise-Systemen existiert kein standardisierter Franchise-Vertrag. Jedes System hat ein eigenes Vertragswerk, das speziell auf seine Bedürfnisse zugeschnitten ist.

    Deswegen ist es ratsam, vor Unterzeichnung des Vertrages immer einen auf Franchise-Recht spezialisierten Rechtsanwalt zur Rate zu ziehen.

    Die Grundbausteine eines Franchise-Vertrags sind:

    • Pflichten des Franchise-Gebers
    • Pflichten des Franchise-Nehmers
    • die dem Franchise-Geber eingeräumten Rechte
    •  die dem Franchise-Nehmer eingeräumten Rechte
    • die Vertragsdauer (diese sollte so befristet sein, dass der Franchise-Nehmer seine franchise-spezifische Anfangsinvestition amortisieren und Gewinn erzielen kann)
    • die Grundlage für eine eventuelle Verlängerung des Vertrages
    • Recht des Franchise-Gebers, das Franchise-System neuen oder geänderten Verhältnissen anzupassen
    • die dem Franchise-Nehmer zur Verfügung zu stellenden Waren/ Dienstleistungen (sofern eine Bezugspflicht vereinbart worden ist)
    • Belehrung über das Widerrufsrecht, falls eine Bezugspflicht vereinbart wurde
    • Zahlungsverpflichtungen des Franchise-Nehmers
    • Bestimmungen, die sich auf die Benutzung der Identifikationsmerkmale des Franchise-Gebers beziehen (Marke, Ladenschild, Logo, Dienstleistungsmarke usw.)
  • Bin ich als Franchise-Nehmer Angestellter oder selbständiger Unternehmer?

    Der Franchise-Nehmer ist ein rechtlich selbständiger Unternehmer.

  • Genießen Franchise-Nehmer Kündigungsschutz im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes?

    Nein. Franchise-Nehmer genießen keinen Kündigungsschutz, weil sie keine Arbeitnehmer, sondern Selbstständige im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes sind.

  • Inwieweit sind "Vorbereitungshandlungen" während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses zulässig?

    Sofern nicht der Tatbestand des Geschäftemachens erfüllt ist, sind "Vorbereitungshandlungen" zulässig. Zulässige "Vorbereitungshandlungen" sind:

    • Abschluss eines Franchise-Vertrages
    • Erwerb von Waren
    • Einstellung von Arbeitnehmern
    • Anmietung von Geschäftsräumen. 
  • Ist Franchising das Richtige für mich?

    Franchising ist nicht für jeden geeignet und setzt bestimmte Charaktereigenschaften voraus, wie zum Beispiel den Willen, für das System eines anderen zu arbeiten. Des Weiteren erfordert es bestimmte Managementfähigkeiten.

     

    Nicht zuletzt deshalb ist es notwendig, dass Sie für sich herausfinden, ob Sie Partner eines Franchise-Systems werden wollen und ob Sie dazu fähig sind. Im Folgenden finden Sie Fragen, die Sie bei der Entscheidungsfindung unterstützen werden.

     

    1. Haben Sie Gesundheitsprobleme in physischer Hinsicht?

    Gibt es zum Beispiel Probleme irgendeiner Art, die den Abschluss einer Lebensversicherung verhindern könnten?

     

    2. Wie viel ihres (Anlage-) Vermögens sind Sie willens als Franchise-Nehmer zu investieren?

     

    3. Kalkulieren Sie Ihre finanziellen Verpflichtungen. Können Sie es sich leisten, in der Startphase – wie es bei Neugründungen in der Regel der Fall ist – vergleichsweise wenig Geld zur Verfügung zu haben?

     

    4. Denken Sie, dass Ihr Partner beziehungsweise ihre Familie Ihnen die volle Unterstützung geben wird beziehungsweise geben kann?

     

    5. Ist sich Ihr Partner des Risikos bewusst und bereit dazu, dieses mit Ihnen zu teilen?

     

    6. Wie denken Sie wird ihr Partner bzw. Ihre Familie reagieren, wenn die vor allem in der Startphase wenig Zeit für das Privatleben haben? Besprechen Sie dies mit den betroffenen Personen.

     

    7. Wie viele Stunden in der Woche sind Sie bereit zu arbeiten?

     

    8. Wie gehen Sie mit strikten Richtlinien des Franchise-Gebers um?

     

    9. Inwiefern erwarten Sie von der Franchise-Zentrale, dass Sie Ihnen bei der Lösung von Problemen im normalen Geschäftsablauf hilft? Sie sollten sich dabei bewusst sein, dass die Franchise-Zentrale nicht bei allen Schwierigkeiten Hilfestellungen leisten kann. Erwarten Sie allerdings ein hohes Maß an Hilfe, sollten Sie sich sehr sorgfältig über mögliche Franchise-Geber informieren.

     

    10. Wenn Sie bemerken, dass in ihrem Arbeitsumfeld gewisse Veränderungen zu mehr Effektivität oder ähnliches führen würden, wie bestimmt würden Sie diese Veränderungen einfordern? In vielen Franchise-Systemen wird in diesem Zusammenhang von Ihnen erwartet, den Regeln zu folgen und nicht diese zu machen. Sie sollten sich also im Klaren sein, dass es zu Situationen kommen kann, in denen trotz möglicher Verbesserungen nicht auf Sie gehört wird.

     

    11. Sind Sie bereit, auch "schmutzige" Arbeit (zum Beispiel Tische abputzen) zu übernehmen? Dies wird in der Regel insbesondere in der Startphase vonnöten sein.

     

    12. Müssen Sie an Ihrem momentanen Arbeitsplatz finanzielle Entscheidungen treffen? Franchise-Geber erwarten in der Regel, dass Sie Erfahrungen in Finanzfragen haben.

     

    13. Denken Sie, dass Sie Talent und die Fähigkeit mitbringen, um Ihren Service beziehungsweise Ihr Produkt zu vermarkten und zu verkaufen?

     

    14. Wie gut können Sie Menschen motivieren und mit Ihnen umgehen?

     

    15. Hatten Sie im Verlauf Ihres Berufslebens häufige Jobwechsel? Sind Sie ein Typ, der sich auf der einen Seite länger binden will, auf der anderen Seite aber auch an neue Arbeitsmethoden etc. gewöhnen kann?

     

    16. Wie wichtig ist Ihnen ihre Jobsicherheit? Sind Sie bereit, dies und vielleicht auch ein regelmäßiges Gehalt zumindest in der Startphase aufzugeben?

     

    17. Können Sie mit Stresssituationen umgehen?

     

    18. Welche Probleme könnten in geschäftlicher und privater Hinsicht im Zuge der Teilnahme an einem Franchise-System auftreten?

  • Nach welchem Typ Franchise-Nehmer sucht der Franchise-Geber?

    Die meisten Franchise-Geber suchen Franchise-Nehmer mit folgenden Charaktereigenschaften:

     

    • Personen mir großer Motivation und dem Willen beziehungsweise Antrieb, erfolgreich zu sein
    • Personen mit Vertrauen und Enthusiasmus für das Produkt oder den Service, der verkauft wird
    • Personen, die nicht alle administrativen und unternehmerischen Fähigkeiten haben, die unerlässlich sind, um ein überlebensfähiges Geschäft aufzubauen und deshalb die Unterstützung eines Franchise-Gebers benötigen
    • Personen, die nicht nur gut Neues lernen können, sondern auch in der Lage sind, andere zu motivieren sowie zu trainieren
    • Personen, die Berufserfahrung in der entsprechenden Branche des Franchise-Systems mitbringen
    • Allerdings werden in einigen Franchise-Bereichen (oft Fast-Food-Systeme) Franchise-Nehmer gesucht, die keine Erfahrungen in der entsprechenden Branche mitbringen. Die Franchise-Nehmer sollen in die systemeigenen Abläufe und Gewohnheiten eingeführt werden ohne selber schon solche entwickelt zu haben und damit "vorbelastet" zu sein.
  • Was bedeutet der Europäische Verhaltenskodex für Franchising?

    Der Europäische Verhaltenskodex für Franchising behandelt hauptsächlich die "partnerschaftlichen Spielregeln" zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer. Er bildet dabei eine verpflichtende Grundlage für alle diejenigen Franchise-Geber, die einem der europäischen Franchise-Verbände angeschlossen sind.

     

    Der neue Europäische Verhaltenskodex für Franchising trat am 1. Januar 1992 mit den ergänzenden Bestimmungen als Ehrenkodex für Mitglieder des Deutschen Franchise Verbandes in Kraft. Die Ergänzungen, die sich jeweils nach dem Land und seiner spezifischen Rechtslage richten, sind dabei kennzeichnend für die jeweiligen Ehrenkodices. Nichtmitglieder dürfen diesen weder verwenden noch sich auf ihn beziehen.

     

    Nach diesem Ehrenkodex muss unter anderem der Franchise-Nehmer vom Franchise-Geber vor Vorvertrags-Abschluss eine schriftliche Mitteilung über den Zweck des Vorvertrags und über die Entgeltregelung erhalten und das vom Franchise-Geber nachzuweisende Erfahrungswissen muss sich vor Vertragsabschluss mit dem ersten Franchise-Nehmer in wenigstens einem Pilotprojekt manifestiert haben.

     

    Ziel des Europäischen Verhaltenskodexes für Franchising ist es, dass sich die Franchise-Wirtschaft selbst reguliert und in diesem Rahmen weiterentwickeln kann.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Aufklärungspflicht?

    Bereits durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen entsteht ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis, das den Partner zur Sorgfalt und damit zur vorvertraglichen Aufklärungspflicht verpflichtet. Er haftet dabei bei deren Verletzung unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsabschluss.

     

    Die vorvertraglichen Aufklärungspflicht beginnt, wenn der Franchise-Geber mit dem potenziellen Franchise-Nehmer das erste Mal in Kontakt tritt und ihm das Franchisesystem im Einzelnen darstellt. Dies kann unter anderem durch eine Messe, Informationsmaterial, aber auch durch eine Zeitungsanzeige geschehen.

     

    Etwaige Verstöße des Franchise-Gebers gegen die vorvertragliche Aufklärungspflicht haben einen Schadenersatzanspruch des Franchise-Nehmers zur Folge. Darüber hinaus ist es möglich, Schadenersatzansprüche auch gegen Dritte geltend zu machen, sofern diese in besonderem Maße Vertrauen in Anspruch genommen haben und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst haben.

     

    Neben dem Stellen von Schadenersatzansprüchen ist es ebenfalls möglich, den Vertrag rückgängig zu machen oder den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten.

  • Was hat es mit den Gebühren für den Franchise-Nehmer auf sich?

    Um in ein Franchise-System eintreten zu dürfen und von dessen Leistungen profitieren zu können, muss der Franchise-Nehmer in der Regel eine Einstiegsgebühr und laufende Gebühren an den Franchise-Geber entrichten.

     

    Mit der Einstiegsgebühr kauft sich der Franchise-Nehmer in das entsprechende Franchise-System ein, dabei gibt es für die Eintrittsgebühr keine offiziellen Richtpreise. Vielmehr steht sie in Abhängigkeit von den angebotenen Leistungen und dem Bekanntheitsgrad des Franchise-Systems.

     

    Unter den Royalities beziehungsweise Umsatzgebühren versteht man dagegen die laufenden Gebühren – häufig in Abhängigkeit vom Umsatz – die ein Franchise-Nehmer an den Franchise-Geber zu entrichten hat. Diese werden für verschiedene betriebswirtschaftliche Dienstleistungen eingesetzt, die der Franchise-Geber für den Franchise-Nehmer erbringt. Des Weiteren werden diese Gebühren für die Weiterentwicklung des Systems, Partnermeetings, Tagungen (zum Beispiel Erfahrungsaustausch) etc. eingesetzt. Je nach Leistungen differieren auch diese Gebühren stark.

     

    Darüber hinaus wird in der Regel auch die laufende Werbegebühr erhoben, die für alle überregionalen Werbeaktivitäten verwendet wird.

  • Was ist die vertikale EU-Gruppenfreistellungsverordnung?

    Die EU-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) wurde 1999 von der Europäischen Kommission erlassen. Diese erlaubt bestimmte Gruppen von vertikalen Vereinbarungen, die ansonsten nach europäischem Kartellrecht verboten wären.

     

    Dabei ersetzt sie die EG-Gruppenfreistellungsverordnung, welche 1988 in Kraft trat und deren Erlass die Geburt des europäischen Franchise-Rechts darstellte. Die neue EU-Gruppenfreistellungsverordnung ist seit dem 1. Januar 2000 in Kraft und läuft bis zum 31. Mai 2010.

     

    Die neue Vertikal-GVO ist dabei ein wesentlicher Teil des Vertriebskartellrechts der EU und fügt sich als Gruppenfreistellungsverordnung in das System des Art. 81 des EG-Vertrages ein. Daher können die Bestimmungen der Vertikal-GVO nicht isoliert von der Regelung des Art. 81 des EG-Vertrages betrachtet werden.

  • Was ist ein Franchise-Handbuch?

    Das Franchise-Handbuch vermittelt das gesamte Know-How eines Franchise-Gebers und wird auch als das Herzstück eines jeden Franchise-Konzeptes bezeichnet. Es trägt entscheidend dazu bei, den Erfolg eines Franchise-Systems zu sichern und gilt zugleich als Indikator für die Seriosität eines Systems.

     

    Bei der Erstellung des Franchise-Handbuch ist es für den Franchise-Geber sinnvoll, spezialisierte Franchise-Berater zu konsultieren. Denn vom Franchise-Handbuch hängt nicht zuletzt die Gewinnung von Franchise-Partnern ab und eine gute Ausarbeitung kann Verhandlungen mit Banken erleichtern.

     

    Darüber hinaus unterstützt ein Franchise-Handbuch unter anderem die Erhöhung der Glaubwürdigkeit, die Optimierung des Konzeptes und die Präzisierung des Vertrages.

  • Was ist ein Franchise-Vertrag?

    Der Franchise-Vertrag ist ein Typenkombinationsvertrag, eine explizite gesetzliche Regelung gibt es nicht. In ihn fließen unter anderem Gesetzesvorschriften aus dem gewerblichen Rechtsschutz, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Schuldrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht ein.

     

    Er bildet dabei die rechtliche Grundlage der Partnerschaft zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer. Er regelt die Rechte sowie die Pflichten beider Vertragsseiten. Nicht zuletzt deshalb sollte er vor der Unterzeichnung genauestens studiert werden.

     

    Dabei ist darauf zu achten, dass der Franchise-Vertrag fair, rechtlich einwandfrei und auf dem neuesten Stand der Rechtssprechung ist. Um dies zu überprüfen, ist es sinnvoll sich, von fachkundigen Stellen (zum Beispiel IHK, Rechtanwälte, DFV) beraten zu lassen. 

  • Was ist Franchising?

    Das Franchising ist eine Partnerschaft selbstständiger Unternehmer. Mit Hilfe des Konzeptes Franchise besteht die Möglichkeit, eine erfolgreiche Geschäftsidee mehreren Partnern zur Verfügung zu stellen und somit das entsprechende Unternehmen zu multiplizieren. In der Regel hat der Franchise-Geber das Geschäftskonzept entwickelt und erprobt.

     

    Der Franchise-Geber liefert also die Geschäftsidee, ebenso Produkte, Werbung, Schulungen, Ladengestaltung etc. Des Weiteren verpflichtet sich der Franchise-Geber, das Franchise-System und die notwendigen Dienstleistungen weiterzuentwickeln. Für diese Leistungen sind in der Regel eine Einstiegsgebühr sowie laufende Franchise-Gebühren – meistens abhängig vom Umsatz – vom Franchise-Nehmer zu leisten.

     

    Der Franchise-Nehmer übernimmt als Recht und Pflicht den Markennamen des Franchise-Gebers. Er setzt das Konzept als selbstständiger Unternehmer in seinem Gebiet um und nutzt die Erfahrungen des Franchise-Gebers sowie die Vorteile des Systems. Dabei verpflichtet sich der Franchise-Nehmer, das Konzept systemkonform umzusetzen und die Verantwortung gegenüber dem gesamten System nicht aus den Augen zu verlieren.

     

    Franchise-Geber und Franchise-Nehmer stehen dabei in einem Abhängigkeitsverhältnis. So ist der Franchise-Geber nur erfolgreich, wenn es der Franchise-Nehmer ist. Daher ist der Franchise-Geber bemüht, seinen Franchise-Nehmern zur Erreichung wirtschaftlichen Erfolges die bestmögliche Unterstützung zu geben.

  • Was ist unter Gebietsschutz im Franchising zu verstehen?

    Systemprinzip im Franchising ist es, dass der Franchise-Geber unter Vergabe von räumlich eingegrenzten Gebieten zentral operiert, der jeweilige Franchise-Nehmer allerdings dezentral in seinem zugeteilten Gebiet aktiv ist.

     

    Der Gebietsschutz beinhaltet, dass der Franchise-Nehmer in seinem Vertragsgebiet im Grunde genommen eine Alleinstellung hat, die ihn vor Wettbewerbern des Systemanbieters schützt. Das Schutzgebiet kann neben geographischen Einheiten auch Länder, Regionen oder Städte umfassen.

     

    Dabei hindert der Gebietsschutz ihn allerdings auch daran, in anderen, schon vergebenen Gebieten, tätig zu werden.

  • Was versteht man unter Master-Franchising?

    Unter Master-Franchising versteht man die Übernahme einer ausländischen Franchise-Idee für den deutschen Markt. Es stellt somit eine Alternative zum Aufbau eines eigenen Franchise-Systems dar.

     

    Anstelle eines "lokalen" Gebietes werden somit beim Master-Franchising in der Regel ganze Länder vergeben. Die Aufgabe des Master-Franchise-Nehmers besteht darin, in dem entsprechrechenden Gebiet (Land) ein funktionierendes Franchise-System aufzubauen. Damit übernimmt er gleichzeitig die Rolle des Franchise-Gebers.

  • Welche Art Franchise-System passt am besten zu mir?

    Um das perfekte Franchise-System für sich zu finden, ist es zunächst wichtig, seine Fähigkeiten und Erfahrungen richtig einzuschätzen. Haben Sie sich dann überlegt, in welchem Bereich Sie tätig werden wollen, sollten Sie sich für einen Franchise-Typ entscheiden. Sie sollten dabei auch in ihre Überlegungen mit einbeziehen, wie viel Risiko Sie auf sich nehmen wollen.  

     

    In einem ersten Schritt sollten Sie der Frage nachgehen, welche Erfahrungen Sie bisher gesammelt haben. Bestimmen Sie ihre Fähigkeiten, die Sie über die Jahre entwickelt haben und prüfen Sie, inwiefern diese zu welchem Franchise-System passen.

     

    Beachten Sie dabei folgende Punkte:

     

    • Hatten Sie schon einmal eine leitende Stelle mit Personalverantwortung?
    • Inwiefern haben Sie administrative Fähigkeiten beziehungsweise Erfahrungen?

    Sie sollten auch der Frage nachgehen, was Sie gerne machen würden und wo Ihre Stärken liegen:

     

    • Wollen Sie in einem Laden arbeiten?
    • Wollen Sie in einem Büro arbeiten?
    • Wollen Sie möglichst selbstständig arbeiten?

    Was genießen Sie dabei am meisten?

     

    • Telefonieren?
    • Menschen motivieren?
    • Handwerkliche Arbeiten, mit den eigenen Händen arbeiten?
    • Auto beziehungsweise LKW fahren?

    Das von Ihnen gewählte Franchise-System sollte in jedem Fall zu Ihren spezifischen Fähigkeiten und Erfahrungen passen.

  • Welche Aufgaben und Rechte hat ein Beirat in einem Franchise-System?

    Der Beirat ist ein das Franchise-Management beratendes Gremium und dient als Bindeglied zwischen Franchise-Nehmer und Franchise-Geber. Er ist dabei nicht mit einem Betriebsrat und auch nicht mit einem Ombudsmann gleichzusetzen.

     

    Besonders in größeren Systemen, in denen der intensive Kontakt zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmern nicht möglich ist, dient der Beirat der Kommunikation zwischen Zentrale und "Basis". Ziel ist es, das Franchise-System weiterzuentwickeln.

     

    Aufgaben des Beirates sind dabei unter anderem:

     

    • Mitgestaltung von Marketing- und Vertriebsaktivitäten
    • Probleme/ Konfliktpotenziale beziehungsweise Stimmungen an der "Basis" zu artikulieren
    • Klagen und Vorschläge weiterzuleiten
    • Marktwünsche erkennen

    Die Entscheidungshoheit behält allerdings der Franchise-Geber inne.

  • Welche Branchen gib es im Franchising?

    Genauso wie es beim System des Franchising keine geographischen Grenzen gibt, gibt es auch kaum Einschränkungen in der Angebotsbreite und -tiefe. Franchising wird in vielen Bereichen angewendet und kann branchenübergreifend Anwendung finden.

     

    Aktuelle Leistungsangebote reichen über den Einzelhandel (Backwarenvertrieb, Juweliers, Getränkeverkauf etc.) über Dienstleistungen (Buchführung, Verwaltungsdienstleistungen, Wirtschafts- und Insolvenzberatung etc.) bis zur Gastronomie (Fast-Food, Kaffeebar, etc.).

  • Welche Leistungen sollte ein Franchise-System bieten?

    Ein Franchise-System kann beziehungsweise sollte folgende Leistungen bieten:

     

    • Unterstützungen jeglicher Art bei der Existenzgründung (zum Beispiel Finanzierungsberatung)
    • Unterstützung bei Versicherungen, Steuer- und Jahresabschlüssen etc. 
    • Fortwährende betriebswirtschaftliche Beratung
    • Fortbildungsprogramme (zum Beispiel Schulungen, Seminare)
    • Konzipierung und Durchführung von Werbe- und PR-Maßnahmen
    • Bereitstellung eines Franchise-Handbuches
    • Bereitstellung von werbe- und verkaufsfördernden Artikeln
    • Bereitstellung von Marktvergleichsdaten
    • Demokratische Organe wie zum Beispiel Beiräte
    • Zentraler Einkauf, Buchhaltung und Datenverarbeitung

    Der Franchise-Geber sollte Ihnen gewünschte Informationen ohne Zögern schriftlich geben (eine Ausnahme bildet hierbei das Franchise-Handbuch). Es ist sinnvoll, diese Ausführungen auch fachkundigen Personen beziehungsweise Behörden (zum Beispiel einem auf Franchise-Recht spezialisierten Rechtsanwalt, der IHK, Vertretern von Verbänden) zur Überprüfung der Seriosität vorzulegen.

  • Welche Rechte, welche Pflichten hat der Franchise-Nehmer?

    Um mögliche Unklarheiten von Beginn an auszuschließen, sollten die Rechte sowie die Pflichten der Franchise-Partner möglichst genau definiert sein.

     

    Als Franchise-Nehmer haben Sie insbesondere das Recht auf Information, das heißt, unter anderem ein Recht auf das Systemhandbuch. Des Weiteren haben Sie ein Recht auf ein erprobtes System mit positivem Image und Wettbewerbsvorteilen, werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen und Aus- und Weiterbildungen.

     

    Zu ihren Pflichten als Franchise-Nehmer zählen die Einhaltung der im Handbuch festgeschriebenen Grundsätze und Merkmale des Systems, die Durchführung von regionalen werbe- und verkaufsfördernden Maßnahmen, die Zahlung der Franchise-Gebühren, der Besuch der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Franchise-Zentrale und die Zusammenarbeit der Systembetreuer sowie die Durchführung der mit dem Franchise-Geber verabschiedeten Maßnahmen.

  • Welche Rolle spielen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beim Franchise?

    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) spielen beim Franchise eine besonders wichtige Rolle. Denn ein Franchise-Geber ist nicht nur an der Vereinheitlichung der Vertriebswege und Dienstleistungen interessiert, sondern auch daran, mit jedem Franchise-Nehmer ebenso im rechtlichen Bereich möglichst einheitliche Regelungen zu treffen.

     

    Diese Möglichkeit zur Vereinheitlichung bietet dem Franchise-Geber das AGB-Gesetz. Daher ist es bei der Beurteilung einzelner Klauseln eines Franchise-Vertrages wichtig, insbesondere die Klauseln Bezugsbedingungen, Produktänderung, Änderung des Vertragsgebietes, Vertragslaufzeit, Verlängerungsklausel, Kündigungsregelung etc.

     

    Eine Klausel ist immer dann unwirksam, wenn sie mit den Bestimmungen des AGB-Gesetzes nicht in Einklang stehen. Dies hat allerdings nicht automatisch die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge, die unwirksame Klausel wird vielmehr durch eine allgemeine Regelung ersetzt.

  • Welche Voraussetzungen muss ein Franchise-Geber erfüllen, um an Venture Capital zu gelangen?

    Venture Capital, auch Risikokapital genannt, wird entweder in Form von vollhaftendem Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Finanzierungsinstrumenten ins Unternehmen eingebracht und stellt dabei eine wesentliche Finanzierungsmöglichkeit dar.

     

    Der Venture Capitalist erwartet hohe Gewinnchancen und engagiert sich in der Regel für einen befristeten Zeitraum. Der Gewinn wird gewöhnlich erst beim Ausstieg realisiert, wegen der hohen Ausfallrate erwartet der Investor eine vergleichsweise hohe Rendite, oft um die 20 Prozent p.a.

     

    Um an Venture Capital zu gelangen, ist es Voraussetzung, dass das Franchise-System diese Gewinnchancen bietet. Der Mehrwert wird dabei im Franchising durch Expansion erreicht. Nicht zuletzt deshalb sind insbesondere solche Franchise-Systeme attraktiv, die die Markteinführungsphase hinter sich haben und national beziehungsweise international ein hohes Wachstumspotenzial besitzen.

     

    Des Weiteren ist es notwendig, dass sich der Franchise-Geber angemessen präsentiert, er sollte in einem Businessplan sein Konzept und die Gewinnchancen attraktiv darstellen.

     

    Da Venture Capital-Gesellschaften oft mit Angeboten überhäuft werden, kann es vorteilhaft sein, einen Venture Capital Scout zu konsultieren. Dieser weiß, wie man Interesse bei potenziellen Investoren weckt, worauf diese achten, welche sich schon einmal mit Franchising befasst haben und wie man Franchising am besten verkauft.

  • Wer/ was ist der Deutsche Franchise Verband e.V. (DFV)?

    Der Deutsche Franchise Verband e.V. (DFV) wurde im Jahre 1978 als Interessenvertretung der in Deutschland tätigen Franchise-Geber gegründet. Momentan gehören ihm rund 250 Mitglieder an. Ziele des Verbandes sind insbesondere die Förderung der Franchise-Idee durch Messen, Beratung und Interessenten sowie Öffentlichkeitsarbeit.

     

    Dazu gehören unter anderem der Kontakt zum Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, zu den Industrie- und Handelskammern, zum deutschen Bundestag etc. Des Weiteren unterstützt der DFV Franchise-Systeme bei der Etablierung am deutschen Markt und auch deutsche Systeme bei der Expansion im Ausland. Er bietet ebenfalls allen Interessenten Hilfestellungen bei franchisespezifischen Fragen.

     

    Leistungen des DFV sind unter anderem die Einflussnahme auf politische Entscheidungen in Deutschland beziehungsweise Europa, die Bereitstellung von Informationen und Beratung und die Unterstützung seiner Miglieder bei der Gewinnung von Franchise-Partnern.

     

    Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.dfv-franchise.de.

  • Wer/ was ist der Deutsche Franchise-Nehmer-Verband e.V. (DFNV)?

    Der DFNV vertritt die Interessen der Franchise-Nehmer und wurde 1994 gegründet. Zur Zeit unterhält er eine Bundesgeschäftsstelle in Bonn sowie bundesweite Regionalgeschäftsstellen und Repräsentanzen in Deutschland.

     

    Ziel des DFNV ist es, die Interessen aller Franchise-Nehmer in der Politik zu vertreten sowie Hilfestellungen bei allen fachspezifischen Problemen zu leisten. Des Weiteren fördert der Verband die Franchisewirtschaft in Deutschland durch die Unterstützung von Projekten in den Bereichen Forschung und Recht.

     

    Zu den Leistungen zählen unter anderem die Interessenvertretung der Franchise-Nehmer gegenüber der Politik in Deutschland und Europa, die Pflege der Beziehungen zwischen Franchise-Nehmern und Franchise-Gebern und die Unterhaltung der Akademie für Franchise-Recht.

     

    Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.dfnv.de.

  • Wie erfahre ich, ob Franchise-Geber seriös sind?

    Da Sie mit der Unterschrift unter einen Franchise-Vertrag in der Regel längerfristige Bindungen eingehen, ist es unerlässlich, sich im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung genau mit den potenziellen Franchise-Gebern auseinanderzusetzen.

     

    Zunächst sollten Sie selbst das Franchise-Angebot genauestens prüfen, zum Beispiel durch Gespräche mit anderen Franchise-Nehmern. Erfragen Sie von diesen Vor- und Nachteile des entsprechenden Franchise-Systems und deren Erfahrungen im Umgang mit der Zentrale.

     

    Es ist dabei auch ratsam, sich vorab einen Einblick in das Franchise-Handbuch geben zu lassen, da in diesem in der Regel alle wichtigen Informationen zum Franchise-System enthalten sind.

     

    Des Weiteren ist es sinnvoll, sich vom Deutschen Franchise Verband oder einem auf Franchise-Recht spezialisierten Rechtsanwalt Informationen und Beratungen in Anspruch zu nehmen.

  • Wie lange dauert ein Franchise-Vertrag?

    Franchise-Verträge sind zeitlich begrenzte Vereinbarungen mit einer Warenbezugsbindung und dürfen nach der neuen Rechtssprechung längstens auf die Dauer von 20 Jahren abgeschlossen werden, wenn sie keine ordentliche Kündigungsvereinbarung enthalten.

     

    Danach ist ein Vertrag mit unbestimmter Laufzeit nicht statthaft. Auf Grund dessen werden Franchise-Verträge – sofern sie rechtlich zulässig und wirtschaftlich sinnvoll sein sollen – auf die Dauer von zehn bis 20 Jahren abgeschlossen.

  • Worin unterscheidet sich ein Franchise-System von einem Lizenz-System?

    Im Grunde genommen ist ein Lizenz-System eine losere Variante eines Franchise-Systems. Der Lizenz-Geber ist weitgehend passiv und gestattet dem Lizenz-Nehmer die Nutzung der geschützten Rechte und/ oder Geschäftsgeheimnisse. Weitere Leistungen von Seiten des Lizenz-Gebers werden allerdings nicht erbracht.

     

    Dagegen stellt ein Franchise-System neben dem Nutzungsrecht der entsprechenden Marke auch Know-How und umfassende Serviceleistungen zur Verfügung. Der Franchise-Geber ist Dienstleister der Franchise-Nehmer.

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