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Übertragungsformen für Unternehmen
Ein Unternehmen kann in einem Zug oder schrittweise übergeben werden.
Durch Verkauf beziehungsweise Kauf, Erbe, Schenkung - es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Unternehmen in neue Hände zu übergeben. Während die Gestaltungsspielräume bei erb- oder schenkungsrechtlichen Regelungen gesetzlich eingeschränkt sind, bietet das Kaufrecht eine große Handlungsbreite, die es ermöglichen sollte, für jedes Übernahmemodell die geeignete Gestaltung zu finden.
Diese Übertragungsformen sind möglich:
Im Hinblick auf die weitreichenden rechtlichen Konsequenzen sollte eine solche Regelung nicht ohne professionelle Beratung vorgenommen werden, die von Anfang an über verschiedene Möglichkeiten, deren Vor- und Nachteile sowie die oft verborgenen Folgefragen hinweist.
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