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Übertragungsformen für Unternehmen

Ein Unternehmen kann in einem Zug oder schrittweise übergeben werden.


Durch Verkauf beziehungsweise Kauf, Erbe, Schenkung - es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Unternehmen in neue Hände zu übergeben. Während die Gestaltungsspielräume bei erb- oder schenkungsrechtlichen Regelungen gesetzlich eingeschränkt sind, bietet das Kaufrecht eine große Handlungsbreite, die es ermöglichen sollte, für jedes Übernahmemodell die geeignete Gestaltung zu finden.


Im Hinblick auf die weitreichenden rechtlichen Konsequenzen sollte eine solche Regelung nicht ohne professionelle Beratung vorgenommen werden, die von Anfang an über verschiedene Möglichkeiten, deren Vor- und Nachteile sowie die oft verborgenen Folgefragen hinweist.

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