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Absicherung

Die 7 wichtigsten Versicherungen für Existenzgründer

Gründer stehen früher oder später vor der Frage, welche Versicherung benötigt wird. Dies lässt sich pauschal natürlich nicht so einfach beantworten, denn gerade im geschäftlichen Bereich hängt die Wahl der passenden Versicherung auch vom Geschäftsfeld und dem jeweiligen gewerblichen Bereich ab. Dennoch gibt es sieben Versicherungen, auf die kein Selbstständiger verzichten sollte. Besonders wichtig ist zum Beispiel die Absicherung gegen den Verlust der eigenen Arbeitskraft und gegen Schadensersatzansprüche Dritter. Nachfolgend werden diese wichtigen Versicherungen für Existenzgründer näher erläutert.

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Betriebshaftpflichtversicherung – Absicherung gegen Schadensersatzansprüche

Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist für jeden Existenzgründer unverzichtbar und aus diesem Grund sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt Schadensersatzansprüche, die Dritte gegen das Unternehmen stellen. Das können sein:

 

Ebenso prüft die Versicherung unberechtigte Ansprüche und wehrt diese ab. Neben dem Betriebsinhaber sind auch alle Mitarbeiter versichert. Besteht im Falle eines Schadens keine Betriebshaftpflichtversicherung, so haftet der Inhaber mit dem gesamten Kapital der Firma in voller Höhe. Dies kann unter Umständen den Konkurs bedeuten. Je nach Gewerbebereich können einzelne Bausteine gewählt werden. Dazu gehören unter anderem:

 

Berufsunfähigkeitsversicherung – Entgeltfortzahlung im Falle von Berufsunfähigkeit

In der Regel zahlen Selbstständige keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, daher besteht auch keine Absicherung des Staates im Falle einer Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall. Deshalb zählt auch die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den Versicherungen, auf die kein Existenzgründer verzichten sollte. Selbst wenn Gründer freiwillig den Mindestbeitrag in die staatliche Rentenversicherung einzahlen, bestehen im Fall einer Berufsunfähigkeit keinerlei Ansprüche. Bei einer plötzlichen Berufsunfähigkeit ist nicht nur das Unternehmen gefährdet, sondern sie kann auch zum Verlust der finanziellen Existenz führen. Im Vertrag sollte unbedingt auf die abstrakte Verweisung verzichtet werden. Dadurch kann der Versicherer vom Berufsunfähigen nicht die Ausübung einer anderen Tätigkeit verlangen, die er noch stundenweise trotz Erkrankung ausüben könnte. Auch wer zum Pflegefall wird, ist über die Berufsunfähigkeitsversicherung versichert und erhält eine Rente, die das Einkommen ersetzt.

Krankenversicherung – privat oder gesetzlich

In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Gründer haben den großen Vorteil, dass sie die Wahl zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenversicherung haben. Private Versicherer sind in der Regel günstiger und bieten den Versicherten besondere Vorteile, sodass sie oft von Selbstständigen gewählt werden. Doch die Wahl der richtigen Versicherung ist aufgrund der Vielzahl an Tarifen unübersichtlich und schwierig.  So findet jeder Selbstständige die Krankenversicherung, die zu ihm passt. Bei der Wahl ist darauf zu achten, dass die private Krankenversicherung im Krankheitsfall Krankentagegeld zahlt. Experten empfehlen zusätzlich den Abschluss einer Verdienstausfallversicherung, da die meisten privaten und gesetzlichen Versicherer erst nach einer bestimmten Frist Krankengeld zahlen. Finanztest hat hierzu Krankenkassen verglichen und stellte fest, dass sich die Konditionen stark unterscheiden.

Inhaltsversicherung – gewerbliche Hausratsversicherung

Eine Inhaltsversicherung ist das Gegenstück zu einer privaten Hausratsversicherung, nur dass hier der Betriebsinhalt wie Computer, Möbel, Maschinen, aber auch Vorräte und Waren gegen bestimmte Gefahren versichert sind. Das sind:

 

Mitversichert sind auch Schäden an der Elektronik. Die Versicherungssumme orientiert sich am Neuwert der Güter. Grundsätzlich sollte immer noch zusätzlich eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen werden – sie erstattet den Gewinnausfall sowie die fortlaufenden betrieblichen Kosten in dem Fall, dass das Unternehmen wegen eines Versicherungsschadens geschlossen werden muss.

Private Altersvorsorge – lebenslange Rente im Alter

Nicht nur Selbstständige müssen heutzutage selber für eine zusätzliche private Altersvorsorge sorgen - selbst in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlende Arbeitnehmer können inzwischen im Alter oftmals ihren Lebensstandard nicht mehr halten und schießen daher eine Versicherung zur privaten Altersvorsorge ab. Für Existenzgründer zählt die private Altersvorsorge zu den Versicherungen, die zwingend abgeschlossen werden müssen, denn in der Regel ist keine andere Altersabsicherung vorhanden. In einigen gewerblichen Bereichen gibt es eigene Systeme zur Altersvorsorge, dies sind Künstler und Handwerksmeister. Zur Auswahl stehen verschiedene Vertragsarten, so zum Beispiel Riester und Rürup, die auch staatlich bezuschusst werden. Doch nicht alle sind auch Selbstständigen zugänglich – das Rürup-Modell ist zum Beispiel extra auf Selbstständige und Freiberufler ausgerichtet. Mit einem Rürup-Vertrag profitieren Unternehmer in der Ansparphase von steuerlichen Vorteilen und erhalten anschließend im Alter eine lebenslange Rente.

Lebensversicherung – Absicherung der Familie

Eine Lebensversicherung ist sehr nützlich, wenn Familie vorhanden ist. Ob also zum Beispiel eine Risiko-Lebensversicherung sinnvoll ist, hängt vom privaten Umfeld ab. Besonders dann, wenn die Familie von den Einkünften als Selbstständiger abhängig ist, sollte eine Lebensversicherung abgeschlossen werden. Da Existenzgründer nicht in die gesetzliche Altersvorsorge einzahlen, haben Ehepartner keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.

Unfallversicherung – Schutz im Falle einer dauerhaften Invalidität

Hier gilt das Gleiche wie für die Lebensversicherung: da nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird, ist der Abschluss einer Unfallversicherung unverzichtbar, denn im Falle eines Unfalls besteht kein gesetzlicher Schutz. Eine dauerhafte Invalidität kann mit einer lebenslangen Unfallrente oder mit einer einmaligen Summe aus einer Invaliditätsleistung abgesichert werden. Mit bestimmten Bausteinen können auch vorübergehende Verdienstausfälle überbrückt werden. Folgende Leistungen stehen zur Wahl:

 

Wichtig ist bei der Auswahl der Police ein Blick ins Kleingedruckte: Manche Versicherer schließen Schmerzensgeldzahlungen bei bestimmten Verletzungen, wie zum Beispiel Knochenbrüchen, mit ein oder zahlen auch bei Krebserkrankungen.

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