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Kolumne von Andreas Görlich

Geschäftswagen sponsored by Finanzamt? - Teil 1

Geschäftswagen (Bild: Fotolia.com) Geschäftswagen (Bild: Fotolia.com)

Deutschland, Autoland. Die Deutschen lieben Autos. Und so weckt auch kaum ein anderes Steuerthema so viel ungeteilte Aufmerksamkeit bei Unternehmern wie die Geschäftswagenbesteuerung. Eine schöne Vorstellung: Einen flotten Flitzer fahren, Kunden und Geschäftspartner mit der neuen Kutsche beeindrucken und das alles "sponsored by Finanzamt". Das fühlt sich an wie Weihnachten und Ostern zusammen. Aber eine solche Rechnung hat leider das Milchmädchen gemacht.

 

Ein Mythos: Der Geschäftswagen, der vom Finanzamt "bezahlt" wird

Wer einen PKW betrieblich und privat nutzt, kann Steuern sparen – aber auch schnell vom Finanzamt ausgebremst werden und statt auf der Überholspur auf dem Standstreifen landen. Die weit verbreitete Meinung, dass Unternehmer sämtliche Kosten ihres Geschäftswagens von der Steuer absetzen können, ist nur die halbe Wahrheit.

Richtig ist, dass das Finanzamt sich an den Kosten beteiligt. Aber der Fiskus finanziert nicht Ihr Privatvergnügen, nur die Kosten für den betrieblichen Nutzungsanteil des Fahrzeuges sind steuerlich absetzbar.

Firmenwagen: Die Sachlage ist kompliziert

Die Kfz-Besteuerung ist verzwickt, mit lästigen Aufzeichnungspflichten verbunden und ein stetiger Zankapfel zwischen Steuerpflichtigen und Finanzbehörden. Das Finanzamt kennt verschiedene Besteuerungsmethoden, wobei Sie nicht immer frei nach Lust und Laune wählen können. Ausgangspunkt für die steuerliche Behandlung ist die Frage, ob Sie sich mit einem Privatwagen oder Firmenwagen geschäftlich fortbewegen.

Im ersten Teil dieser Kolumne stelle ich Ihnen vor, wann aus steuerlicher Sicht ein Privat-PKW und wann ein Geschäftswagen vorliegt. Zudem erkläre ich, wie Sie Ihre betrieblichen Fahrten mit dem Privatwagen steuerlich optimal geltend machen. Im zweiten Teil erfahren Sie wie die Geschäftswagenbesteuerung funktioniert und welche Besteuerungsmethode für Sie vorteilhaft ist.

Die große Frage:  Geschäftswagen oder Privatfahrzeug?

Von einem Betriebs-PKW oder Geschäftswagen spricht man, wenn das Fahrzeug zum Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen gehört. Die Zuordnung zum Privatvermögen oder Betriebsvermögen hängt vom Umfang der betrieblichen Nutzung des PKW ab, also vom Verhältnis der betrieblichen gefahrenen Kilometer zu den Gesamtkilometern. Zu der betrieblichen Nutzung zählen auch die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte.

Und so sind die Regeln: Nutzen Sie Ihr Auto zu mehr als 50% geschäftlich, dann ist Ihr fahrbarer Untersatz zwingend Betriebsvermögen. Liegt die betriebliche Nutzung unter 10%, ist immer Privatvermögen anzunehmen.

PKW als Betriebsvermögen

Bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 10% und 50% können Sie entscheiden, ob Sie das Fahrzeug als Betriebsvermögen oder Privatvermögen behandeln (Wahlrecht). Das Ganze für's Auge zusammengefasst:

 

Apropos „dem Betriebsvermögen zuordnen“: Das klingt so mystisch. Bedeutet aber nichts anderes, als dass Sie die Kosten für Ihren Wagen in Ihren „Büchern“ bzw. in Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ansetzen, wenn er zum Betriebsvermögen gehören soll.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihren Firmenwagen mit Eigenkapital gekauft, finanziert, geleast oder aus dem Privatvermögen eingelegt haben. Zu den Fahrzeugkosten gehören Abschreibungen auf den Kaufpreis oder Leasingraten (falls Ihr Wagen durch Leasing angeschafft wurde), Finanzierungszinsen, Spritkosten, KFZ-Steuer, Versicherungen, Reparaturen, Wagenpflege, etc.

Privatwagen ins Betriebsvermögen einlegen

Nicht unüblich bei Existenzgründern ist, dass das privat angeschaffte Auto ins Betriebsvermögen eingelegt wird. Der Wagen ist dann mit dem aktuellen Marktwert in den Büchern anzusetzen und abzuschreiben. Sofern Sie Ihr Fahrzeug innerhalb von drei Jahren vor der Einlage gekauft haben, ermittelt sich der Marktwert aus dem Kaufpreis abzüglich der bis dato rechnerisch angefallenen Abschreibungen.

Sind seit der privaten Anschaffung mehr als drei Jahre verstrichen, ist der Marktwert realistisch zu schätzen. Hierfür können Sie sich beispielsweise an den aktuellen Werten aus der Schwacke-Liste orientieren oder Sie lassen den Preis von einem KFZ-Gutachter schätzen.

Privatwagen betrieblich nutzen

Gehört Ihr Pkw zum Privatvermögen, sind zuerst einmal alle laufenden Kosten für Ihr Fahrzeug wie etwa Benzin, Leasingrate, Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung & Co. nicht als Betriebsausgaben abziehbar, sondern Privatsache.

Aber: Der Fiskus gewährt Ihnen den Steuerabzug für die betriebliche Nutzung Ihres Privatwagens über eine Kilometerpauschale. Das heißt: Für geschäftliche Fahrten können Sie dann pauschal 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer absetzen – damit sind dann die gesamten PKW-Kosten steuerlich abgegolten (die 30-Cent-Pauschale stammt noch aus der Zeit, als die Autobahnen mit Pferdekutschen befahren wurden).

Zu den betrieblichen Fahrten zählen nicht nur originäre Geschäftsfahrten wie Kundenbesuche oder Treffen mit Geschäftspartnern, sondern auch Fahrten zur Postfiliale, zur Bank oder zum Büroartikelmarkt. Es können die tatsächlich gefahrenen Kilometer angesetzt werden, also die Gesamtstrecke der Geschäftsfahrt mit Hin- und Rückfahrt. Anders bei Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte – hier erlaubt der Fiskus nur, die einfache Strecke abzurechnen.

Privatwagen: Geschäftliche gefahrene Kilometer aufschreiben

Ihre betrieblich gefahrenen Kilometer müssen Sie aufzeichnen, aber kein aufwendiges, echtes Fahrtenbuch führen. Eine einfache Aufstellung der betrieblichen Fahrten per Hand oder PC mit den Angaben Datum, Ziel, Anlass der Fahrt sowie Anzahl der gefahrenen Kilometer ist ausreichend. Die Privatfahrten müssen Sie nicht verzeichnen.

Diese Abrechnungsart lohnt sich vornehmlich dann, wenn Sie weniger oft geschäftlich unterwegs sind und eher einen älteren, weniger kostenintensiven Wagen fahren.

Tipp: Wenn Ihnen die 30-Cent-Pauschale zu niedrig erscheint, können Sie auch die nachgewiesenen tatsächlichen Kilometerkosten (jährliche PKW-Kosten/Jahresfahrleistung) ansetzen. Dafür müssen Sie zwar sämtliche Belege über Ihre Pkw-Kosten sammeln und zusammenrechnen, der Aufwand kann sich aber lohnen!

>> Mehr zum Thema: Geschäftswagen sponsored by Finanzamt, Teil 2

Über den Autor

Andreas Görlich ist selbständiger Steuerberater, Gründungsberater und Dozent mit einer ambitionierten Mission: die vermeintlich komplizierte und staubtrockene Steuerwelt auf eine erfrischende Art dem Laien verständlich zu vermitteln. Im Rahmen seiner Beratungs- und Dozententätigkeit hat er bereits mehr als 500 Existenzgründer auf dem Weg in die Selbständigkeit begleitet.

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