1. Begriff: Unter IR werden allgemein die Kommunikationsbeziehungen zwischen börsennotierten Unternehmen und ihren (potenziellen) Anteilseignern verstanden. Gerade bei jungen und damit nicht-börsennotierten Unternehmen (sog. Start-ups) hat sich aber auch gezeigt, dass der Kontakt zu einem sehr kleinen Kreis von Investoren (z.B. Venture Capital-Unternehmen oder Business Angels) ein entscheidendes Überlebenskriterium darstellt.
2. Merkmale: Mit der Übernahme eines Teils des Unternehmens durch den externen Investor beginnt die eigentliche Beziehung des Unternehmens zu diesem neuen Kapitalgeber (IR). Diese Beziehung wird entscheidend geprägt durch die Kommunikation und den Austausch von Informationen zwischen beiden Parteien. Dabei kann zwischen börsen- und nicht-börsennotierten Unternehmen unterschieden werden.
a) Börsennotierte Unternehmen: Die IR ist hier gekennzeichnet durch (1) eine formelle Kommunikation mit entsprechendem Ressourcenaufbau im Unternehmen selbst oder alternativ der Auslagerung an Agenturen; (2) den weitgehenden Regelungen auf Basis gesetzlicher Vorgaben (AktG); (3) ein weites Feld möglicher Adressaten (Anteilseigner und Kapitalmarkt); (4) eine Kombination aus anonymer (Kapitalmarkt) und individueller (einzelne Großaktionäre) Berichterstattung; (5) eine neutrale Kommunikation mit dem Fokus auf vergangenheitsbezogene Daten und 6. der Schwerpunktsetzung auf finanzorientierte Kennzahlen mit hinterlegtem Controlling.
b) Nicht-börsennotierte Unternehmen: Die IR ist hier gekennzeichnet durch (1) eine formelle und gleichzeitig informelle Kommunikation mittels vorhandener Ressourcen im Unternehmen; (2) die im Beteiligungsvertrag festgelegten Vorgaben des Investors; (3) einen engen Kreis an Adressaten; (4) eine individuelle Berichterstattung; (5) eine nicht-neutrale Kommunikation mit Schwerpunktsetzung auf gegenwarts- und zukunftsbezogene Berichterstattung und (6) strategieorientierten Aussagen zur zukünftigen Entwicklung.
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