<< Themensammlung Gründung

Kolumne von Jannis Friedag, eventurecat

Öffentliche Venture-Capital-Geber

Die Seed-Finanzierung von Unternehmen, die sich noch in der Produktentwicklung befinden und noch nicht über viele etablierte Kunden verfügen, ist in Deutschland eine große Herausforderung. Venture Capital-Gesellschaften investieren in der Seed-Phase sehr selektiv – sobald dann ein Proof am Markt erfolgt ist, steigt das Interesse der VC-Gesellschaften jedoch stark an. Bis dahin muss man also auf Bootstrapping, Business Angels oder Fördermittel setzen – oder öffentlich finanzierte VC-Gesellschaften überzeugen. In seiner Kolumne stellt Jannis Friedag, Senior Corporate Finance Advisor und Prokurist bei eventurecat, die Hintergründe dieser Finanzierungsform vor.

Jannis Friedag, Senior Corporate Finance Advisor und Prokurist bei eventurecat Jannis Friedag, Senior Corporate Finance Advisor und Prokurist bei eventurecat

Grundsätzlich sind öffentlich finanzierte VC-Gesellschaften durch EU-, Bundes- oder Regionalmittel finanziert. Eine Besonderheit stellt hierbei der High-Tech Gründerfonds (HTGF) dar, der durch eine Mischform von sowohl privaten als auch öffentlichen Geldern finanziert wird – neben der KfW-Bankengruppe und dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) beteiligten sich auch zwölf Konzerne an dem Fonds.

Ziele der VCs

Das Ziel dieser Fonds ist in der Regel darauf ausgerichtet, Finanzierungen in frühen Phasen zu ermöglichen, um so jungen, innovativen Unternehmen die Möglichkeit zu geben, den ersten Anschub zu finanzieren, damit sie sich so erfolgreich am Markt etablieren können. Natürlich erhofft sich die öffentliche Hand dadurch langfristig erfolgreiche Unternehmen, die zum Steuereinkommen beitragen und gleichzeitig qualifizierte Arbeitsplätze schaffen. Dennoch sollte man öffentliche Venture Capital-Gesellschaften nicht mit Fördermitteln verwechseln – streben doch auch diese Gesellschaften eine dem Risikoprofil entsprechende Rendite an.

Was ist die Besonderheit von öffentlichen VCs?

Die öffentlichen VCs beteiligen sich im Gegensatz zu privaten Venture Capital-Gebern in der Regel mit speziellen Finanzkonstruktionen an Unternehmen – dies wird durch wettbewerbsrechtliche Vorgaben der Gesetzgebung bestimmt. Generell werden die folgenden beiden Modelle angewandt:

1. Nachrangdarlehen

Das Unternehmen erhält eine Kombination aus offener Beteiligung (also Erwerb von Anteilen zu Nominalpreisen) und Nachrangdarlehen. In der Regel wird hier ohne Bewertung ein pauschal vorgegebener Anteil am Unternehmen nominal erworben und der Restbetrag der Finanzierung als nicht zu besicherndes, wandelbares Darlehen an das Unternehmen bereitgestellt. Der High-Tech Gründerfonds investiert bis zu 500.000 Euro, erwirbt zu Nominalpreisen pauschal 15 Prozent am Unternehmen und vergibt über die Restsumme ein Wandeldarlehen.

In Folgefinanzierungsrunden kann der HTGF das Darlehen zu den dann mit den Privatinvestoren vereinbarten Konditionen in weitere Unternehmensanteile wandeln. Insgesamt kann der HTGF dann mit neuem Geld bis zu 2 Millionen Euro investieren. Dazu meint Dr. Michael Brandkamp, Geschäftsführer des High-Tech Gründerfonds: "Der High-Tech Gründerfonds geht bewusst höhere Risiken als private VCs ein und nimmt keine Unternehmensbewertung bei der Seed-Runde vor. Die Gründer haben mit dem Kapital des HTGF die große Chance, den Unternehmenswert zu steigern, um zu einem späteren Zeitpunkt eine angemessene Marktbewertung durchzusetzen."

Das Wandeldarlehen muss außerdem im Falle einer Insolvenz nicht zurückgezahlt werden und ist als haftendes Kapital voll als Risikokapital zu klassifizieren. Andere öffentlich finanzierte Fonds können auch höhere Volumina zur Verfügung stellen: Der Frühphasenfonds Brandenburg finanziert in einer ersten Runde beispielsweise bis zu 1 Mio. Euro

Diese Konstruktion hat den großen Vorteil, dass die öffentlichen Geldgeber autark handeln können und damit bewusst in die Leadrolle gehen, wenn private Investoren das hohe Risiko scheuen. Weitere Investoren können als Side-Investoren ebenfalls einen Beitrag zur Finanzierung leisten. Zudem sind die Konditionen sehr transparent für Gründer, und die Verhandlung der Bewertung entfällt – typischer Weise sind Beteiligungen in diesem Modell relativ schnell zu realisieren.

2. Pari-passu-Modell

Dieses Modell wird von VC-Gesellschaften wie beispielsweise der IBB Beteiligungsgesellschaft gewählt, um den Vorschriften des Wettbewerbsrechts zu entsprechen. Dabei beteiligt sich eine öffentliche Beteiligungsgesellschaft grundsätzlich immer mit einem oder mehreren Privatinvestoren an einem Unternehmen und agiert nach Abstimmung mit den Privatinvestoren als Lead-Investor.

Die Bewertung wird gemeinsam mit den Privatinvestoren vorgenommen und liegt im Normalfall deutlich über dem Nominalwert des Unternehmens. Man spricht von einer "Spiegelung" – denn der öffentliche Geldgeber kann maximal so viel investieren wie der Privatinvestor oder eine Investorengruppe.

Roger Bendisch, Geschäftsführer der IBB Beteiligungsgesellschaft: "Durch das Pari-Passu-Modell lassen sich auch in frühen Runden größere Finanzierungen realisieren, gleichzeitig profitiert man von den Netzwerken und Erfahrungen mehrerer Investoren."

Dennoch muss beachtet werden, dass mindestens zwei Geldgeber überzeugt werden müssen – was heutzutage nicht immer ganz leicht ist. Dennoch ist beispielsweise die IBB Beteiligungsgesellschaft eine der aktivsten in ganz Deutschland und beteiligt sich in frühen Phasen an Technologie- und Kreativunternehmen. Die öffentlichen VCs bieten also eine gute Grundlage für frühe Finanzierungen.

Natürlich sollte man immer betrachten, dass sie oftmals in Folgerunden eingeschränkt agieren können und abhängig von weiteren Privatinvestoren sind. Dennoch sind sie in vielen Fällen –aber nicht immer – eine gute Wahl für junge Unternehmen, um die Produktentwicklung und erste Markteinführung zu finanzieren und so einen Marketproof zu erreichen, der dann zu weiteren Folgefinanzierungen mit privaten Investoren führen kann.

Einige Beispiele für bundesweite, landesweite und regionale Fonds:

  • KfW
  • High-Tech Gründerfonds
  • IBB-Beteiligungsgesellschaft
  • Frühphasenfonds Brandenburg
  • Bayern Kapital
  • Sirius-Düsseldorf-Fonds
  • TGFS Technologie- und Gründerfonds Sachsen


Über den Autor
Jannis Friedag ist Senior Corporate Finance Advisor und Prokurist bei eventurecat. Er ist spezialisiert auf die Beratung von Unternehmen aus der ICT, Internet- und Gamesbranche. Jannis Friedag berät bei komplexen Finanzierungsvorhaben in den Bereichen Corporate Finance (M&A, MBO/MBI, Venture Capital) und Public Funding.

Frau überlegt beim Schreiben
Diese Regeln und Formulierungen helfen

Weiterlesen

Roter Hintergrund Mann mit Smarthone in der Hand
So geht's

Weiterlesen

Sie wollen ein Angebot oder die gratis Teststellung für die Unterweisung?

88 E-Learnings zu den Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt