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Recht

Scheinselbstständigkeit: Wie kann man als Unternehmer vorbeugen?

Es ist eine der größten Schwierigkeiten für Start-ups: Man braucht Mithelfer, aber festanstellen ist nicht drin. Viele Freiberufliche lehnen andererseits kleine Projektaufträge ab, da Aufwand und Ertrag für sie in keinem Verhältnis steht. Sie motiviert man am besten durch eine enge Zusammenarbeit. Rechtlich ist das nicht unbedenklich: Arbeiten die Freien nur noch für Sie, könnten diese als scheinselbstständig eingestuft werden. Dann drohen Nachzahlungen. Doch: Wie kann man vorbeugen?

Der Selbstständigen-Trend ist ungebrochen: Sei es wegen des Wunsches "frei" zu arbeiten oder aus Mangel an einem Angestelltenvertrag, immer mehr Menschen sind in Deutschland selbstständig. Dieser Trend scheint im Widerspruch zur "Scheinselbstständigkeit" zu stehen.

Was heißt Scheinselbstständigkeit und wann liegt sie vor?

In Deutschland müssen für Angestellte Sozialversicherungen gezahlt werden. Mit den Einzahlungen in die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden die diesbezüglichen Kosten für uns alle zum größten Teil gedeckt. Selbstständige müssen sich nur selbst kranken- und pflegeversichern. Rücklagen für Rente und Arbeitslosigkeit werden selbst gebildet – oder auch nicht. Sollte jemand als Selbstständiger auftreten, in Wahrheit aber nur einen Auftraggeber haben, bekommen beide ein Problem.

Die Regelungen zur Scheinselbständigkeit sind zum letzten Mal 2003 geändert worden. Nunmehr wird auf die Gesamtsituation geschaut, um festzustellen, ob jemand wirklich selbstständig ist oder nicht. Zentral ist dabei z.B. für den Selbstständigen, dass er "unternehmerisch handelt" und so auch am Markt auftritt und dass der Unternehmer die vereinbarte Leistung theoretisch auch an einen anderen Selbstständigen übergeben könnte (z.B. anderes Grafikbüro). Übrigens sind die Unternehmer seither mit in der Pflicht, zu prüfen, ob sie einen Scheinselbstständigen beschäftigen oder es sich um einen wirklichen Selbstständigen handelt. Das kann natürlich schwierig sein.

Die Folgen der Scheinselbstständigkeit

Die Folgen sind schnell erzählt: Der Unternehmer muss seine Beiträge zur Sozialversicherung und die des jetzt-Angestellten für bis zu vier Jahren zurück nachzahlen. Für Steuerschulden müssen beide gerade stehen. Der vormals-Selbstständige muss ggf. sein Gewerbe abmelden. Zudem gibt es noch Sonderfälle, zum Beispiel der rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen. Das sind echte Selbstständige, die trotzdem in die Rentenversicherung einzahlen müssen. Ob diese Ausnahme vorliegt, sollte in jedem Fall besser von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht geprüft werden.

Nur offizielle Prüfung bringt Sicherheit

Die Abgrenzung zwischen Selbstständigen, rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen und Scheinselbstständigen ist letztlich schwierig. Das Ergebnis einer späteren Prüfung ungewiss. Grundsätzlich kann es auch sein, dass beispielsweise Arbeitsgerichte und Sozialversicherungsträger hier zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Und nicht zuletzt kann der Scheinselbständige eine sogenannte Statusklage erheben und damit seine Arbeitnehmereigenschaft feststellen lassen. Von dem vereinbarten Honorar sind dann zwar die Sozialabgaben abzuführen, der Arbeitnehmer hat jedoch dann Kündigungsschutz, Urlaubs- und Lohnfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall.

Alles in allem kann nur ein offizielles Verfahren hier Sicherheit bringen: Bei der Deutschen Rentenversicherung (früher Bundesanstalt für Angestellte) kann die Selbstständigkeit eines freien Mitarbeiters festgestellt werden – und das kostenfrei. Allerdings muss dies innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsbeginn erfolgen. Der dafür notwendige Vordruck kann direkt im Internet angefordert werden.

Besonderer Tipp für Gründer

Wer mit anderen Existenzgründern arbeitet, ist auf der sicheren Seite. Denn wer den Existenzgründerzuschuss gemäß § 421 Absatz 1 SGB II erhält, wird von den Versicherungsträgern zunächst in Ruhe gelassen. Man geht hier davon aus, dass sich der Gründer auch tatsächlich selbstständig machen möchte bzw. selbstständig ist. So lässt sich auch gleich ein Kundenstamm aufbauen, zumindest für bestimmte Berufsgruppen. Auch auf entsprechende Nachweise sollte von Anfang an geachtet werden. Ein Beispiel sind Belege über Ausgaben für die Kundengewinnung (Adwords-Kampagnen etc.). Schließlich sollten möglichst nicht immer die gleichen Pauschalbeträge abgerechnet werden, sondern besser die Höhe und der abgerechnete Zeitraum variieren.

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