Der Staat unterstützt angehende Jungunternehmer-/innen bei der Existenzgründung mit zahlreichen Förderprogrammen. Die Mittel kommen teilweise aus dem eigenen Landes- bzw. Bundeshaushalt und teilweise aus der Europäischen Union. Bezuschusst werden unter anderem Beratungsleistungen von Gründungsexperten, die Gründungsfinanzierung und besonders auch die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der aktuellen persönlichen Situation des Gründers und ist abhängig von dem Standort der Gründung. So wird z. B. eine Gründung aus der Arbeitslosigkeit stärker gefördert als eine Gründung aus einer Festanstellung. In einigen Bundesländern gibt es sogar Zuschüsse bis zu 100 % für eine Gründungsberatung, in manchen Bundesländern nur eine geringe oder keine Förderung.
1. Hilfe bei der Gründungsplanung – die geförderte Beratung
Der Schritt in die Selbständigkeit ist oftmals mit vielen Hürden verbunden. Ein kompetenter Gründungsberater kann die Gründerin oder den Gründer bei den Schritten in die Selbständigkeit oder in der Festigungsphase tatkräftig unterstützen. Dadurch werden Fehler vermieden, die jede Gründerin oder jeder Gründer zwangsläufig macht. Hinzu kommt, dass eine individuelle Beratung meist viel effektiver und schneller ist, als ein Selbststudium im Internet oder Gründerseminare. Die Unterstützung des Beraters reicht von der Weiterentwicklung der Geschäftsidee, über die Erstellung eines Businessplans, der Unterstützung bei der Finanzierung bis hin zur langfristigen Festigung des jungen Unternehmens. Da Gründungsberater regelmäßig Existenzgründer begleiten, besteht meist ein sehr guter Kontakt zu Banken, der von den Gründern genutzt werden kann.
Um die Kosten für die Beratung zu reduzieren, übernimmt der Staat aus eigenen oder aus Mitteln der Europäischen Union einen Großteil der Kosten, teilweise sogar bis zu 100 %. Bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit sind die Zuschüsse besonders hoch – auch hier im Einzelfall bis 100 %. Für etablierte Unternehmen, die bereits länger am Markt sind, gibt es ebenfalls zahlreiche Förderprogramme vom Staat.
Bei der Beratersuche werden Existenzgründer/innen bei unseren Experten unterstützt. In kostenlosen telefonischen Beratungsgesprächen wird der individuelle Beratungsbedarf ermittelt und der Kontakt zu einem regional ausgewählten Gründungsspezialisten hergestellt. In einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch mit einem Gründungsberater vor Ort wird die Geschäftsidee und das Gründungsvorhaben besprochen und die persönlichen Fördermöglichkeiten im jeweiligen Bundesland erörtert.
2. Zinsgünstige Darlehen – Zinssatz ab 1,11 %
Wenn neben Eigenkapital weiteres Kapital zur Finanzierung der Existenzgründung oder für das weitere Wachstum des Unternehmens benötigt wird, können alternativ zu klassischen Bankkrediten öffentliche Förderkredite in Anspruch genommen werden. Bei den öffentlichen Fördermitteln handelt es sich um zinsgünstige Darlehen mit langen Laufzeiten und tilgungsfreien Anlaufjahren, die aus Mitteln des Landes und des Bundes bereitgestellt werden. Die am häufigsten in Anspruch genommenen Förderkredite sind die der KfW-Bank. Durch die Verteilung des Ausfallrisikos auf die KfW Bank und die Hausbank sind die Banken eher bereit, einen Kredit zu gewähren. Außerdem ist der Zinssatz wesentlich geringer. Beim Startgeld der KFW liegt der Zinssatz aktuell bei 2,89 %, beim ERP-Darlehen Universell je nach Bonität ab 1,11 %. Sollte der Gründer oder die Gründerin bei der Hausbank aufgrund fehlender Bonität keinen Erfolg haben, können Darlehen auch direkt bei der IHK oder bei der GLS-Bank bzw. deren angeschlossenen Institute beantragt werden. Der Zinssatz liegt bei diesen Krediten jedoch etwas höher.
3. Gründung aus der Arbeitslosigkeit – besondere Fördermöglichkeiten
Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten höhere Zuschüsse als Gründer aus einem festen Arbeitsverhältnis. Wenn jemand ALG 1 bezieht, kann der Gründungszuschuss beantragt werden. Man erhält nach der Gründung für 6 Monate den vorherigen ALG 1-Satz zuzüglich 300 EUR monatlich. Danach kann ein Antrag auf weitere 300 EUR monatlich für 9 Monate gestellt werden. Sollte ALG 2 (Hartz 4) bezogen werden, kann das Einstiegsgeld und einen Investitionszuschuss beantragt werden. Das Einstiegsgeld richtet sich nach den aktuellen Bezügen und wird bis zu 24 Monate gezahlt. Darüber hinaus kann der Existenzgründer je nach Geschäftsmodell einen Investitionszuschuss bis 5.000 EUR erhalten, der als Zuschuss oder zinsloses Darlehen ausgezahlt wird.
Neben den Geldern von der Arbeitsagentur und dem Jobcenter erhalten Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit auch höhere Förderungen für die Gründungsberatung. In manchen Bundesländern werden 100 % der Kosten übernommen.
Bei der Förderung aus der Arbeitslosigkeit ist die Reihenfolge der Beantragung besonders wichtig, damit Zuschüsse nicht verfallen
Stand: 15.05.2013