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Kolumne von Andreas Görlich

Steuererklärung selber machen

Alle Jahre wieder. Bekanntlich ist ja nichts so sicher wie die Steuer und der Tod. So rückt auch der Stichtag zur Abgabe der Steuererklärungen 2014 unaufhaltsam näher. Bis zum 31. Mai müssen grundsätzlich die Steuererklärungen 2014 beim Finanzamt sein. Als Selbständiger sind Sie verpflichtet, Steuererklärungen abzugeben.

Andreas Görlich Steuerberater Andreas Görlich ist selbstständiger Steuerberater, Gründungsberater und Dozent

Sofern Sie Ihre Steuererklärungen von einem Steuerberater erstellen lassen, genießen Sie den Vorteil, dass sich die Abgabefrist automatisch bis zum 31. Dezember verlängert. Aber auch, wenn Sie die Steuererklärung selber machen, können Sie eine Fristverlängerung beantragen. So vermeiden Sie teure Verspätungszuschläge, die drohen, wenn Sie die allgemeine Frist verstreichen lassen, ohne vorher das Finanzamt informiert zu haben. 

Fristverlängerung beantragen – so vermeiden Sie Verspätungszuschläge

Sollte Sie jetzt schon erkennen, dass für Sie die standardmäßige Frist bis zum 31. Mai zu sportlich bemessen ist, dann stellen Sie frühzeitig einen Fristverlängerungsantrag. So schaffen Sie sich mehr Zeit und setzen sich erst gar nicht dem Risiko von Verspätungszuschlägen aus. Erstellen Sie dazu ein Schreiben an Ihr Finanzamt mit dem Betreff „Antrag auf Fristverlängerung für die Steuererklärungen 2013“ und geben Sie auch Ihre Steuernummer an. Eine zweizeilige Begründung, warum Sie die Frist nicht halten können, genügt meistens. Als Gründe können Sie beispielweise längere Krankheit, aktuelle berufliche Belastung, Mitarbeiterwechsel in der Buchhaltung oder fehlende Steuerunterlagen anführen.

Teilen Sie dem Finanzamt auch einen realistischen Termin mit, bis wann Sie die Steuererklärungen einreichen können. Grundsätzlich ist das Finanzamt mit Fristverlängerungen bis 31. Dezember großzügig. Wer gute Gründe hat, kann sogar ausnahmsweise eine Verlängerung bis zum 28. Februar des Folgejahres bekommen. Fristverlängerungen über diesen Stichtag hinaus gewährt das Finanzamt grundsätzlich nicht.

Selber machen oder zum Steuerberater?

Selber machen oder den ganzen Salat einem Profi geben – die Entscheidung darüber hängt im Wesentlichen von Ihrer Affinität zur Steuerwelt, Ihren Buchhaltungs- und Steuerkenntnissen sowie vom Umfang Ihrer betrieblichen Aktivitäten ab. Steuern sind keine Geheimwissenschaft. Mit solidem Grundwissen und etwas Motivation können Sie Ihre Steuerangelegenheiten durchaus in Eigenregie stemmen. Aber entwickeln Sie keinen falschen Ehrgeiz: Unterschätzen Sie nicht die Komplexität der Materie und überschätzen Sie nicht Ihr eigenes Fachwissen!

Wenn Sie mehr Zeit mit Buchungssätzen und dem Ausfüllen von Formularen verbringen als mit Ihrem operativen Geschäft, ist das betriebswirtschaftlich großer Mumpitz. Und wenn sich dann wegen mangelnder Fachkompetenz auch noch Fehler einschleichen, kostet das richtig Kohle. Gönnen Sie sich etwas Gutes und holen Sie sich im Zweifel fachliche Unterstützung vom Steuerprofi. Dafür müssen Sie zwar Geld abdrücken, aber gute Beratung spart in der Regel mehr, als sie kostet – und Sie können ruhiger schlafen. Denken Sie dabei auch an die ersparte eigene Arbeitszeit, die für Ihr Kerngeschäft frei wird. Und wenn Sie es richtig anstellen, verdienen Sie mit Ihrer eigentlichen Tätigkeit mehr, als die Kostenersparnis durch das Do-it-yourself ausmachen würde.

Welche Unterlagen benötigen Sie für Ihre Steuererklärungen?

Das Finanzamt verlangt eine Menge Papier von Ihnen. Damit der zuständige Finanzbeamte Ihre Steuer richtig festsetzen kann, müssen Sie mindestens die folgenden Unterlagen abliefern:

  • Ihre Gewinnermittlung: Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit Anlageverzeichnis (bei Betriebseinnahmen über 17.500 € zusätzlich das Formular EÜR) oder Ihre Bilanz mit Anlageverzeichnis plus Gewinn-und-Verlust-Rechnung, gegebenenfalls mit Anhang.
  • Ihre Einkommensteuererklärung: Formular „Einkommensteuererklärung“ nebst Anlagen. Freiberufler geben zusätzlich das Formular „Anlage S“ (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) und Gewerbetreibende das Formular Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) ab. Für andere Einkunftsarten sind jeweils auch separate Anlagen einzureichen, etwa bei Vermietungstätigkeit die Anlage V oder bei Angestelltentätigkeit die Anlage N. Für die steuerliche Anerkennung von Sonderausgaben wie z.B. Krankenkassenbeiträge müssen Sie die Anlage „Vorsorgeaufwand“ ausfüllen.
  • Ihre Umsatzsteuererklärung: Formular Umsatzsteuererklärung, gegebenenfalls mit der Anlage UR für umsatzsteuerfreie Umsätze oder Leistungen. Beachte: Auch umsatzsteuerliche Kleinunternehmer müssen eine Umsatzsteuererklärung abgeben – sie müssen trotz Steuerbefreiung jährlich Angaben zum erzielten Umsatz machen.
  • Ihre Gewerbesteuererklärung  (betrifft nur Gewerbetreibende): Formular „Gewerbesteuererklärung“.

Alle erforderlichen Formulare finden Sie im Internet unter www.elster-formular.de oder www.elster.de .

Wichtig: Selbstständige müssen seit dem Jahr 2011 ihre Steuererklärungen auf elektronischem Weg beim Finanzamt abgeben. Das kann auf zwei Arten geschehen: Sie nutzen das offizielle Programm der Finanzverwaltung (Elster-Formular) oder ein kommerzielles Steuerprogramm. Keine Angst vor der elektronischen Abgabe, denn inhaltlich ändert sich nichts. Statt der Vordrucke auf Papier haben Sie jetzt die Formulare auf dem Bildschirm.

Und noch eines, wenn Sie nicht gleich Ihren zuständigen Finanzbeamten verärgern wollen: Als Selbstständiger geben Sie nicht Ihre vollständige Belegsammlung im Schuhkarton oder Ordner beim Finanzamt ab. Also: Nicht Ihre freundlichen Staatsdiener zumüllen, sondern nur das Ergebnis aller Belege, Ihre Gewinnermittlung und Steuererklärung mit Anlagen, abgeben. Erst später will der Fiskus im Rahmen einer Betriebsprüfung Belege sehen. Deswegen unbedingt die Belege sicher aufbewahren – es besteht derzeit noch eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren!

Zum Autor:

Andreas Görlich ist selbständiger Steuerberater, Gründungsberater und Dozent mit einer ambitionierten Mission: die vermeintlich komplizierte und staubtrockene Steuerwelt auf eine erfrischende Art dem Laien verständlich zu vermitteln. Im Rahmen seiner Beratungs- und Dozententätigkeit hat er bereits mehr als 500 Existenzgründer auf dem Weg in die Selbständigkeit begleitet.

Er ist Autor des Ratgebers "Steuern, aber lustig. Steuertipps für Existenzgründer und Jungunternehmer" (ISBN: 978-3-944043-00-5).

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