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Kolumne von Bettina Krause

Vom Brandzeichen zur Marke

Bei Tempo, Walkman oder Nivea fällt es den meisten gar nicht auf, Google, Microsoft und Coca Cola gehören zu den teuersten, BMW, Porsche, SAP, Mercedes, Deutsche Bank und Siemens führen die Liste in Deutschland an: Markennamen zählen für viele Unternehmen inzwischen zu den wertvollsten Besitztümern. Grund genug, sich als Unternehmer bereits früh mit dem Thema Marke und Markenschutz auseinanderzusetzen. Viele Fragen klärt Bettina Krause, die als Anwältin seit vielen Jahren auf das Thema gewerblicher Rechtsschutz mit besonderem Schwerpunkt Markenrecht spezialisiert ist, in den nächsten Wochen auf förderland.

Bettina Krause lehrte als Dozentin Markenrecht an der Johannes Gutenberg Universität in Mainz und vertritt mit ihrer Kanzlei vom öffentlich-rechtlichen Rundfunkunternehmen bis zum Online-Start-up verschiedenste Unternehmen rund um das Thema Markenrecht. Sie ist zudem Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz. Bettina Krause lehrte als Dozentin Markenrecht an der Johannes Gutenberg Universität in Mainz und vertritt mit ihrer Kanzlei vom öffentlich-rechtlichen Rundfunkunternehmen bis zum Online-Start-up verschiedenste Unternehmen rund um das Thema Markenrecht. Sie ist zudem Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz.

Der Begriff Marke oder englisch Brand galt früher zunächst einfach als Unterscheidungsmerkmal – das Brandzeichen, das John Wayne 1970 in Chisum, einem seiner erfolgreichsten Western, seinen Rindern auf’s Fell drückte, gehört ebenso dazu wie antike Tonwaren, die von ihren Herstellern mit einer entsprechenden Markierung versehen wurden. Und das sprudelnde Wasser aus Niederselters im Taunus, das zum Erzherzogtum Nassau gehörte, wurde bereits im 17. Jahrhundert in Steinkrügen vertrieben, die mit dem Herkunftsnamen markiert waren.

Juristisch gehört die Marke wie das Patent oder das Geschmacksmuster zu den sogenannten gewerblichen Schutzrechten. Alle gewerblichen Schutzrechte sind eigentumsartig ausgebildete Ausschließlichkeitsrechte, die dem Inhaber das Recht zur eigenen Nutzung geben und Schutz vor der Herstellung oder dem Vertrieb ähnlicher Produkte Dritter gewähren. Wie ein solcher Schutz aussehen kann, hat im Herbst 2009 der Markenartikler Jack Wolfskin gezeigt, der Anbieter von Kleidungsstücken mit Pfotenemblemen wegen Verletzung der Markenrechte abmahnte.

Marken erfüllen verschiedene Funktionen 

Marken dienen folglich dazu, die Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden (§ 3 Legaldefinition: Als Marke können alle Zeichen... geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.).

Neben dieser Unterscheidungs- und Herkunftsfunktion erfüllt die Marke auch noch weitere Funktionen: Beispielsweise  rufen Marken bestimmte Gütevorstellungen bei den Kunden hervor und wecken bei den beteiligten Verkehrskreisen auf diese Weise bestimmte Qualitätsansprüche. Wer eine Flasche Moët Chandon zu Silvester entkorkt, erwartet im Normalfall etwas anderes als der, der eine Flasche Kellergeister öffnet. Zudem erfüllen Marken Identifizierungsfunktionen.

Fünf Töne machen manchmal eine Marke

Als Marken können Buchstaben, Zahlen, Wörter, Personennamen, Wortbildkombinationen oder reine Bildmarken, dreidimensionale Gestaltungen, Farben sowie Farbkombinationen, aber auch akustische Zeichen (sog. Hörmarken) eingetragen werden. Zu den bekanntesten Hörmarken dürften die fünf Töne der Telekom gehören. Aber auch Text und Melodie des Slogans "Mc Donalds ist einfach gut" gelten als Hörmarke. Dabei ist das Markengesetz bewusst offen formuliert worden, damit auch neue Markenformen zugelassen werden können.

In den nächsten Beiträgen erfahren Sie, was John Wayne noch hätte tun können, um seine Marke zu schützen statt sie mit dem Colt zu verteidigen. Also: Wie entsteht markenrechtlicher Schutz? Dann: Was muss ich beachten, wenn ich eine Marke anmelden möchte? Und schließlich: Wie schütze ich meine Marke?

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