Welche Vorteile bietet eine vermögensverwaltende GmbH?

Ein langfristiger Vermögensaufbau ist für Menschen aller Alters- und Einkommensschichten von zentraler Bedeutung. Wer in eine Kapitalanlage investiert, sollte auch die Steuern im Blick behalten, da diese als erheblicher Kostenfaktor die Rendite mindern. Um die Steuerlast zu senken, können auch Privatleute über die Gründung einer GmbH nachdenken. Hierbei gibt es als Sonderform die sogenannte „vermögensverwaltende GmbH” (VV GmbH), die bei Investments steuerliche Vorteile mit sich bringt. Der nachfolgende Beitrag zeigt die wichtigsten Vorteile der vermögensverwaltenden GmbH auf.

Definition: Was ist eine vermögensverwaltende GmbH?

Bei einer vermögensverwaltenden GmbH handelt es sich ebenso wie bei einer normalen GmbH um eine Rechtsform. Im Unterschied zu einer GmbH richtet sich eine rein vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft ausschließlich darauf aus, eigene oder fremde Rücklagen zu verwalten. Im Unterschied zu einer gewöhnlichen GmbH ist eine VV GmbH normalerweise nicht operativ tätig, betreibt also keine „klassischen” Geschäfte. Dennoch gelten für eine VV GmbH im juristischen Sinne dieselben Rechtsvorschriften wie für jede andere Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Privatpersonen bringen als Gesellschafter in eine VV GmbH Vermögenswerte wie zum Beispiel Aktien, Immobilien und andere Wertpapiere ein. Da eine VV GmbH das angesammelte Vermögen steuerschonend aufbaut und aufbewahrt, bezeichnet man sie häufig auch als „Spardosen-GmbH“. Insgesamt ermöglicht eine vermögensverwaltende GmbH folglich einen steueroptimierten, strategisch lenkbaren Vermögensaufbau.

  • Steuerersparnis als wichtigster Vorteil einer vermögensverwaltenden GmbH

Wer mit Ride eine VV GmbH gründen möchte, entscheidet sich zumeist aufgrund der erheblichen Steuerersparnis für diesen Schritt. Denn die Besteuerung einer VV GmbH unterscheidet sich maßgeblich von den privaten Steuergrundsätzen:

  • Private Steuersätze umfassen alle Einnahmen. In der vermögensverwaltenden GmbH wiederum werden nur die Gewinne besteuert. Hier lässt sich die Steuerlast durch absetzbare Kosten weiter verringern. Absetzbar sind alle Kosten, die unmittelbar mit der Gewinnerzielungsabsicht zusammenhängen, zum Beispiel finanzielle Aufwendungen für Seminare, Handyverträge oder Beratungs- und Anwaltskosten.
  • Die Entscheidung für eine vermögensverwaltende GmbH wird oft wegen der potenziellen Steuerersparnisse getroffen. Im Vergleich zur privaten Besteuerung, wo sämtliche Einnahmen der Einkommensteuer unterliegen, bietet die vermögensverwaltende GmbH unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Steuerlast zu optimieren. Dies ergibt sich daraus, dass innerhalb der GmbH erzielte Gewinne einer anderen Besteuerungsstruktur unterliegen und Betriebsausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der Gewinnerzielung stehen, abzugsfähig sein können. Es ist jedoch wichtig, sich bewusst zu sein, dass die steuerlichen Vorteile von der jeweiligen Situation und den geltenden Gesetzen abhängen und eine professionelle Beratung unerlässlich ist, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden und die Vorteile voll auszuschöpfen. Hinweis: Beim Privatvermögen unterliegen die Immobilien dem Einkommensteuersatz und nicht dem steuerlich günstigeren Körperschaftsteuergesetz.
  • Erfüllt die VV GmbH bestimmte Bedingungen, so fallen keine Abgeltungssteuer und Gewerbesteuer an. Dadurch fällt die Steuerlast rund ein Drittel geringer aus.
  • Auch das Geschäftsführergehalt zählt in der VV GmbH als Betriebsausgabe und verringert den zu versteuernden Gewinn. Bei der Besteuerung sollten Gesellschafter jedoch darauf achten, dass das hohe Gehalt nicht wie eine verdeckte Gewinnausschüttung wirkt. Um Ärger mit dem Fiskus zu vermeiden, sollte man hier mit dem Steuerberater oder einem spezialisierten Anwalt für Finanzrecht Rücksprache halten.

Jede natürliche Person und jedes Unternehmen kann eine vermögensverwaltende GmbH gründen. Aber nicht jeder eignet sich als Geschäftsführer. Wer sich im Insolvenzrecht bereits strafbar gemacht hat, darf möglicherweise keine Vermögens-GmbH führen.

  • Konzentriertes Vermögen

Eine vermögensverwaltende GmbH eröffnet neben der steuerlichen Ersparnissen einen weiteren Vorteil: Sie ermöglicht es, das Vermögen auf mehrere Personen aufzuteilen. Dies bietet sich zum Beispiel für Familien an, die ihr Erbe aufteilen oder ihre Nachfolge regeln möchten. Zudem koppelt diese Rechtsform das Betriebsvermögen von dem Privatvermögen ab. Schreibt die GmbH Verluste, so ist das private Vermögen der Gesellschafter dennoch unangetastet. Umgekehrt bleibt das Betriebsvermögen der vermögensverwaltenden GmbH unabhängig von etwaigen Verlusten der Gesellschafter unversehrt.

Verschiedene Formen der vermögensverwaltenden GmbH möglich

Eine vermögensverwaltende GmbH kann unterschiedliche Formen annehmen. Oft bringen die Gesellschafter ihr privates Vermögen ein. Es ist aber auch möglich, sich mit einer VV GmbH an einer anderen Gesellschaftsform zu beteiligen. In diesen Fällen verwaltet eine Muttergesellschaft, die mindestens eine Tochtergesellschaft verzeichnet, in der Beteiligungs-GmbH das Vermögen. Auch hier gilt: Liegt die Beteiligung an einer anderen Gesellschaft bei mindestens zehn Prozent, so fällt auf die Gewinnausschüttungen keine Körperschaftsteuer an. Bei einer Beteiligung von mindestens 15 Prozent fällt zusätzlich die Gewerbesteuer weg. Nicht nur die steuerlichen Ersparnisse bringen bei dieser Form der vermögensverwaltenden Beteiligungs-GmbH entscheidende Vorteile. Führt ein Gründer zum Beispiel alle Unternehmensgewinne der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft ab, kann er damit in weitere Tochtergesellschaften und Einlagen investieren.

 

Mit einer VV GmbH kann sich ein Unternehmen auf dem Kapitalmarkt schneller und leichter finanzieren. Auch das Kapital kann besser kontrolliert und geschützt werden als bei anderen Rechtsformen.

Bringt eine vermögensverwaltende GmbH auch Nachteile mit sich?

Die Rechtsform der VV GmbH ist nicht für jedermann sinnvoll. Denn die vermögensverwaltende GmbH bringt auch Nachteile mit sich. In manchen Fällen lassen sich diese Nachteile nicht durch die steuerliche Ersparnis ausgleichen:

Gewerbesteuer: Als Kapitalgesellschaft muss eine vermögensverwaltende GmbH Gewerbesteuer abführen. Agieren Gesellschafter nicht gewerblich, so können sie eine Gewerbesteuerkürzung erwirken. Bietet eine vermögensverwaltende GmbH jedoch Dienstleistungen an, kann die Gewerbesteuer womöglich die Steuerersparnisse schmälern.

Gewinnausschüttung: Die in der VV GmbH erzielten Gewinne lassen sich auf die Privatvermögen der Gesellschafter nicht steuerfrei übertragen. In diesen Fällen greift das sogenannte Teileinkünfteverfahren. Das bedeutet, dass auf 60 Prozent der betrieblich erwirtschafteten Kapitalerträge der individuelle Steuersatz plus Solidaritätszuschlag anfallen. Nur 40 Prozent der Erträge bleiben steuerfrei.

Kosten für die Gründung: Ebenso wie bei der Gründung einer GmbH & Co. KG ist bei einer vermögensverwaltenden GmbH ein Stammkapital vorgeschrieben. Neben den Notarkosten zur Prüfung des Gesellschaftsvertrags müssen die Gesellschafter eine Mindesteinlage von 25.000 Euro auf ihr Geschäftskonto leisten. Erst danach kann die vermögensverwaltende GmbH ins Handelsregister eingetragen werden.

Jährliche Bilanzierung: Auch den buchhalterischen Aufwand gilt es nicht zu unterschätzen: Eine VV GmbH muss jährlich Gewerbe- und Körperschaftsteuererklärungen einreichen und benötigt auf jeden Fall eine professionelle Steuerberatung. Deshalb empfiehlt sich die VV GmbH vor allem für Privatanleger mit hohen Vermögenswerten von mindestens 100.000 Euro oder mehr. Dennoch kann diese Rechtsform in individuellen Fällen auch für kleinere, stark anwachsende Vermögen sinnvoll sein, sofern die Gewinne vordergründig reinvestiert werden.

Fazit: Die Vorteile einer vermögensverwaltenden GmbH

Prinzipiell bringt die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH einige steuerliche Vorteile mit sich. Es profitieren vor allem steuerpflichtige Personen, die ihre Kapitalerträge dauerhaft als Gewinnrücklagen einbehalten möchten, um in die VV GmbH zu investieren. Dennoch sind die daraus resultierenden Steuervorteile an bestimmte Vorgaben gebunden. Für Privatleute erfordert dieses komplexe Thema daher unbedingt die Beratung durch einen erfahrenen Steuerexperten. Bei Unsicherheiten gilt es, auch andere Rechtsformen zum Einbringen und Verwalten von Privatvermögen zu erwägen. Als Alternativen zur vermögensverwaltenden GmbH kämen insbesondere für vermögende Familien beispielsweise eine KG, eine GbR oder eine GmbH infrage.

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