<< Themensammlung Limited (Ltd.)
Die Organe einer Limited
Eine Limited kann sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen gegründet und geleitet werden. Dabei gilt es insgesamt drei Positionen zu besetzen.
- Shareholder (Aktionär, Gesellschafter)
- Director/ Board of Directors (Geschäftsführer)
- Company Secretary (Gesellschaftssekretär)
Um eine Limited zu gründen, benötigt man mindestens einen Shareholder (Gesellschafter), der wiederum mindestens einen Director (Geschäftsführer) beruft.
Es besteht aber die Möglichkeit, dass eine Person beide Positionen innehat.
Der Company Secretary wird durch den Director ernannt. Er ist im Gegensatz zu den beiden anderen Posten kein Organ einer Limited. Er ist wie ein Verwalter innerhalb der Limited zu betrachten und übernimmt die Kommunikation mit den englischen Behörden. Seit April 2008 ist der bislang vorgeschriebene Secretary jedoch nicht mehr zwingend erforderlich.
Ein Director kann nicht gleichzeitig Company Secretary sein. Das bedeutet, dass mindestens zwei Personen notwendig sind, um die drei Posten zu besetzen. Es besteht aber die Möglichkeit, diese Posten gegen Gebühr durch eine Limited-Gründungsagentur besetzen zu lassen. Somit reicht dann faktisch eine Person zur Gründung einer Limited aus.
Shareholder (Aktionär, Gesellschafter)
Die Gründung der Ltd. kann mit einem einzigen Aktionär erfolgen. Dieser zeichnet bei der Gründung die Zahl von Aktien, die er übernehmen möchte. Nach der Registrierung der Gesellschaft beim Handelsregister gibt die Gesellschaft die Aktie(n) an den Zeichner der Aktie(n) aus.
Director (Geschäftsführer)
Der Director ist der gesetzliche Stellvertreter einer im englischen Handelsregister eingetragenen Gesellschaft. Die Position setzt keine formale Qualifikation voraus. Der Director ist für alle geschäftlichen Tätigkeiten, die im Namen der Firma getätigt werden verantwortlich und hat dabei die Interessen des Unternehmens zu vertreten. Der Director kann eine juristische Person (also eine weitere Firma) sein. Der Director ist dem Companies House (englisches Handelsregister) gegenüber persönlich dafür verantwortlich, dass die notwendigen Dokumente termingerecht erstellt und eingereicht werden. Dazu gehören insbesondere
- Jahresbilanz der Limited (Annual Account)
- Jahresbericht (Annual Return)
- Informationen über neue Directors beziehungsweise Company Secretaries
- Informationen über Änderungen bezüglich des Registered Office
Bei mehreren Directors spricht man von Board of Directors, was einem Vorstand entsprechen würde. Dieser darf die Gesellschaft dann nur gemeinschaftlich vertreten.
Die Zusammenarbeit von Director und Company Secretary im Umgang mit den Behörden wird durch Formulare erleichtert. Die Verletzung formaler Pflichten wird in England deutlich schneller und härter geahndet, als dies in Deutschland der Fall ist. Es können schnell Geldstrafen bis zu 1.000 Pfund verhängt werden.
Die Verantwortung für das termingerechte Einreichen der Dokumente liegt alleine beim Director und kann nicht übertragen werden. Es ist daher wichtig, dass der Director eine zuverlässige Person ist und selbst auch zuverlässige Partner auswählt. Es gibt hier auch die Möglichkeit, eine Agentur einzubeziehen, die entweder an die Abgabe der Dokumente erinnert oder sie sogar vorbereitet, so dass sie nur noch unterschrieben werden müssen.
Company Secretary (Gesellschaftssekretär)
Die Stelle des Company Secretary ist eine Besonderheit des englischen Gesellschaftsrechts. Sie dient als Bindeglied zwischen der Limited und dem Handelsregister. Sowohl die Ernennung als auch die Entlassung eines Company Secretary liegt im Aufgabenbereich des Directors.
Der Aufgabenbereich des Company Secretary ist nicht gesetzlich geregelt. Er umfasst in erster Linie Bürotätigkeiten im Bereich der Verwaltung. Dem Company Secretary obliegen in der Regel folgende Aufgaben:
- Führen der Gesellschaftsregister
- Vorbereitung der Steuerformulare
- Einreichung von Gesellschaftsformularen und Beschlüssen
- Bereithaltung der Gesellschaftsunterlagen im Registered Office
Der Company Secretary empfängt zudem die gesamte behördliche Post.
Der Company Secretary hat keine besonderen Rechte innerhalb der Firma und kann ebenfalls eine juristische Person sein. Er sollte in jedem Fall mit dem englischen Gesellschaftsrecht vertraut sein, da es dutzende verschiedene Formulare und Bestimmungen gibt, die berücksichtigt werden müssen. Daher ist es sinnvoll, einen erfahrenen Company Secretary auszuwählen, der seinen Geschäftssitz in England hat. Hierfür bieten sich oftmals Anwalts- oder Steuerberatungsbüros in England an. Zudem vermitteln Anbieter von Limited-Gründungen gegen Gebühr einen Company Secretary. Da seit April 2008 die vorgeschriebene Ernennung eines Secretary nicht mehr notwendig ist, bleibt die zeit- und kostenaufwendige Suche nach dem passenden Company Secretary erspart.
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