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Fragen und Antworten zur Limited
Unterschied Ltd. und PLC
Man unterscheidet bei der Limited zwischen den Formen: der Private Limited Company by Shares (Ltd.) und der Public Limited Company (PLC). Daneben gibt es auch noch die Limited Liability Company u.a.
Bei beiden Formen handelt es sich um Kapitalgesellschaften. Sie unterscheiden sich jedoch darin, dass bei einer PLC die Aktien einer breiten Öffentlichkeit angeboten werden (vergleichbar einer deutschen AG), während bei einer Ltd. der Gesellschafterkreis begrenzt sein soll, ähnlich der deutschen GmbH. Daher spricht man hier auch nicht von Aktien, sondern von Anteilen.
Für Existenzgründer ist in erster Linie die Private Limited Company by Shares (Ltd.) interessant, da sie einfach und kostengünstig zu gründen ist.
Die PLC hat über ein Stammkapital von 50.000 GBP zu verfügen.
Bei beiden Formen handelt es sich um Kapitalgesellschaften. Sie unterscheiden sich jedoch darin, dass bei einer PLC die Aktien einer breiten Öffentlichkeit angeboten werden (vergleichbar einer deutschen AG), während bei einer Ltd. der Gesellschafterkreis begrenzt sein soll, ähnlich der deutschen GmbH. Daher spricht man hier auch nicht von Aktien, sondern von Anteilen.
Für Existenzgründer ist in erster Linie die Private Limited Company by Shares (Ltd.) interessant, da sie einfach und kostengünstig zu gründen ist.
Die PLC hat über ein Stammkapital von 50.000 GBP zu verfügen.
Weitere Fragen
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- Benötigt die Website einer Limited ein Impressum?
- Besteht für eine Limited in Deutschland eine IHK-Mitgliedspflicht?
- Braucht man ein englisches Bankkonto für eine Limited?
- Braucht meine Limited einen "ständigen Vertreter" in Deutschland ?
- Es gibt doch die UG, wozu dann eine Ltd. gründen ?
- Gibt es ein Mindestalter für Gründer oder Direktoren?
- Hat der Company Secretary besondere Rechte?
- Hat man durch die Gründung einer Limited steuerliche Vorteile?
- In welcher Höhe haftet der Director?
- Ist eine englische Limited in Deutschland voll geschäfts- und rechtsfähig?
- Ist es möglich, die Adresse des Registered Office zu ändern?
- Ist es notwendig, eine Limited, die nur als Komplementär einer Ltd. & Co KG fungiert, ins deutsche Handelsregister eintragen zu lassen?
- Kann der Director auch gleichzeitig Company Secretary einer Limited sein?
- Kann für die Limited ein Aufsichtsrat bestellt werden?
- Kann ich die Limited in eine GmbH umwandeln?
- Kann ich mit der Limited Holdingstrukturen bilden?
- Kann ich mit einem Gewerbeverbot Director einer Limited sein?
- Kommt bei einer ausschließlich in Deutschland tätigen Limited deutsches oder englisches Recht zum tragen?
- Muss der Company Secretary seinen Wohnsitz in England haben?
- Muss die Limited in Deutschland ein Gewerbe anmelden?
- Sind Director und Company Secretary nach Eintragung der Limited ohne Fristen austauschbar?
- Wann haftet der Shareholder (Gesellschafter/ Aktionär)?
- Was ist bei einer Insolvenz zu beachten?
- Was ist eigentlich diese Apostille?
- Was muss bei der Wahl des Firmennamens beachtet werden?
- Was tun, wenn das Handelsregister meine Unterlagen nicht akzeptiert?
- Was tun, wenn meine Limited in England gelöscht wurde?
- Welche Aufgaben hat der Company Secretary (Gesellschaftssekretär) zu erfüllen?
- Welche Aufgaben hat der Director zu erfüllen?
- Welche Geschäfte darf eine Limited in Deutschland durchführen?
- Welche Gründungsunterlagen benötige ich für die Eintragung in das deutsche Handelsregister?
- Welche Möglichkeiten gibt es, Gesellschaftsanteile zu übertragen?
- Wenn man in Deutschland eine Niederlassung betreibt, wie muss dann der Briefbogen aussehen?
- Wie Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung vom Verbot des § 181 BGB erreichen?
- Wie kann man eine Limited wieder löschen?
- Wie lange dauert die Gründung einer Limited?
- Wie viele Personen werden mindestens benötigt, um eine Limited gründen zu können?