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Fragen und Antworten zur Limited
Wenn man in Deutschland eine Niederlassung betreibt, wie muss dann der Briefbogen aussehen?
Es sind alle Daten der Niederlassung anzugeben: Adresse, die Handelsregisternummer, Telefon- und Faxnummer sowie die E-Mail-Adresse des Unternehmens. Ebenso der Name des Geschäftsführers oder/ und des ständigen Vertreters.
Weiterhin sind die Daten des englischen Hauptsitzes angegeben. Die Company Number sowie der Hinweis "registered in England and Wales" und das entsprechende Companies House sind ebenso zwingend erforderlich.
Weiterhin sind die Daten des englischen Hauptsitzes angegeben. Die Company Number sowie der Hinweis "registered in England and Wales" und das entsprechende Companies House sind ebenso zwingend erforderlich.
Weitere Fragen
- Benötigt der Company Secretary bestimmte Qualifikationen?
- Benötigt die Website einer Limited ein Impressum?
- Besteht für eine Limited in Deutschland eine IHK-Mitgliedspflicht?
- Braucht man ein englisches Bankkonto für eine Limited?
- Braucht meine Limited einen "ständigen Vertreter" in Deutschland ?
- Es gibt doch die UG, wozu dann eine Ltd. gründen ?
- Gibt es die Möglichkeit, das Haftungskapital herabzusetzen?
- Gibt es ein Mindestalter für Gründer oder Direktoren?
- Gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Nationalität der Gründer oder Direktoren?
- Gilt auch für ältere Gesellschaften der Companies Act 2006?
- Hat der Company Secretary besondere Rechte?
- Hat man durch die Gründung einer Limited steuerliche Vorteile?
- In welcher Höhe haftet der Director?
- Ist eine englische Limited in Deutschland voll geschäfts- und rechtsfähig?
- Ist eine nachträgliche Gestaltung in der Limited möglich?
- Ist es möglich, den Namen der Limited zu ändern?
- Ist es möglich, den Sitz des Registered Office zu ändern?
- Ist es möglich, die Adresse des Registered Office zu ändern?
- Ist es notwendig, eine Limited, die nur als Komplementär einer Ltd. & Co KG fungiert, ins deutsche Handelsregister eintragen zu lassen?
- Kann der Director auch gleichzeitig Company Secretary einer Limited sein?
- Kann für die Limited ein Aufsichtsrat bestellt werden?
- Kann GmbH-Recht auf die Limited angewendet werden?
- Kann ich die Limited in eine GmbH umwandeln?
- Kann ich mit der Limited Holdingstrukturen bilden?
- Kann ich mit einem Gewerbeverbot Director einer Limited sein?
- Kommt bei einer ausschließlich in Deutschland tätigen Limited deutsches oder englisches Recht zum tragen?
- Muss der Company Secretary seinen Wohnsitz in England haben?
- Muss die Limited in Deutschland ein Gewerbe anmelden?
- Muss ich den englischen Geschäftszweck in Deutschland nutzen?
- Sind Director und Company Secretary nach Eintragung der Limited ohne Fristen austauschbar?
- Unterschied Ltd. und PLC
- Wann haftet der Shareholder (Gesellschafter/ Aktionär)?
- Was ist bei einer Insolvenz zu beachten?
- Was ist eigentlich diese Apostille?
- Was muss bei der Wahl des Firmennamens beachtet werden?
- Was tun, wenn das Handelsregister meine Unterlagen nicht akzeptiert?
- Was tun, wenn meine Limited in England gelöscht wurde?
- Welche Aufgaben hat der Company Secretary (Gesellschaftssekretär) zu erfüllen?
- Welche Aufgaben hat der Director zu erfüllen?
- Welche Geschäfte darf eine Limited in Deutschland durchführen?
- Welche Gründungsunterlagen benötige ich für die Eintragung in das deutsche Handelsregister?
- Welche jährlichen Folgekosten können nach der Gründung einer Limited auftreten?
- Welche jährlichen Folgekosten können nach der Gründung einer Limited auftreten?
- Welche Möglichkeiten gibt es, Gesellschaftsanteile zu übertragen?
- Wie Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung vom Verbot des § 181 BGB erreichen?
- Wie kann man eine Limited wieder löschen?
- Wie lange dauert die Gründung einer Limited?
- Wie viele Personen werden mindestens benötigt, um eine Limited gründen zu können?
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